RIS AI
14 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…114) und nicht um gleichrangige Hauptzwecke handelt (VwGH 11.4.1991, 90/13/0222). Zum Ausschluss des Gewinnstrebens siehe Rz 115. 1.1.6.1.2 Satzungsmäßige Vermögensbindung Rz 108: Der Zweck, für den das Vermögen der Körperschaft bei ihrer Auflösung oder bei Wegfall einesdes…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…

UStR 2000 Rz 883–8866.1.14. Gemeinnützige Sportvereinigungen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Rz 883: Hinsichtlich des Begriffes "Gemeinnützigkeit" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 20 sowie Rz 72 verwiesen. Das Fehlen eines Gewinnstrebens setzt voraus, dass die jeweilige Sportvereinigung während ihres gesamten Bestehens und auch bei ihrer Auflösung für ihre Mitglieder keine Gewinne erwirtschaftet…

UStR 2000 Rz 186–1922.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…4 Z 2 EStG 1988 folgende materielle Voraussetzungen vorgesehen: a)Das mangelnde Gewinnstreben ist - ausgenommen hinsichtlich einer untergeordneten betrieblichen Tätigkeit - in der Rechtsgrundlage verankert. b)Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. c…

KStR 2013 Rz 171–1732.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Besteuerung. Die Steuerbefreiung geht verloren, wenn Gewinnstreben vorliegt oder wenn auf Grund wiederholter Gewinne auf das Gewinnstreben zu schließen ist. 2.4.2 Sicherungseinrichtungen im Sinne des ESAEG und Entschädigungseinrichtungen im Sinne des WAG 2018 (§ 5 Z 4 KStG 1988) Rz 172: Randzahlen 172Sicherungseinrichtungen gemäß …

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eines Quartiers), liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor. Kantine Rz 281: Siehe Rz 274 "Gastgewerbelokal". Kommunikationslokal Rz 282: Siehe Rz 309 "Vereinslokal". Konzertveranstaltung eines Musikvereins Rz 283: Die Veranstaltung von Konzerten durch einen Musikverein ist im Regelfall - mangelndes Gewinnstreben vorausgesetzt - als unentbehrlicher Hilfsbetrieb anzusehen. Der Annahme…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…4 lit. d EStG 1988:] Das mangelnde Gewinnstreben ist - ausgenommen hinsichtlich einer untergeordneten betrieblichen Tätigkeit - in der Rechtsgrundlage verankert. Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. Die Rechtsgrundlage stellt sicher, dass an Mitglieder…

ZK-20309.6. Betriebsübersiedlungsgut (C09, C10)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…den steuerrechtlichen Vorschriften die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen (vgl. §§ 34 ff BAO). Elementare Voraussetzung ist jedoch nur das fehlende Gewinnstreben der juristischen Person (vgl. § 39 Z 2 BAO). 9.6.3. Verfahrenshinweise 9.6.3.1. Antrag und Zollanmeldung Die betreffenden Waren sind ausdrücklich zur…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Es kann daher auch ein dem Grunde nach unentbehrlicher Hilfsbetrieb auf Grund erkennbaren Gewinnstrebens oder nachhaltiger Gewinne seine Eigenschaft verlieren und zum Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen führen. Hinsichtlich der Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung siehe Rz 184 bis 202. 1.2.4.2.2 Nichteintritt…

KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

EStR 2000 Rz 1022.2 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

2.2 Liebhaberei Rz 102: Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw…

LRL 2012 Rz 14–213.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…

LRL 2012 Rz 22–233.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…