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LStR 2002 Rz 2405.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…unter der Voraussetzung, dass auch alle diese Beträge einbehalten worden sind. Nicht vom Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle einbehaltene Gewerkschaftsbeiträge und dgl. können bei aktiven Arbeitnehmern und Pensionisten im Wege der (Arbeitnehmer-) Veranlagung, in bestimmten Fällen auch im Rahmen einer Aufrollung gemäß § 77 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 241–2425.2.3 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2.3 Art der Berücksichtigung Rz 241: Werden Berufsförderungsbeiträge vom Arbeitgeber (von der pensionsauszahlenden Stelle) einbehalten und an die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt…

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zu berücksichtigen. Andere Werbungskosten (zB Gewerkschaftsbeitrag), die während eines Lohnzahlungszeitraumes anfallen und sowohl steuerbegünstigte Auslandsbezüge als auch steuerpflichtige Inlandsbezüge während dieses Lohnzahlungszeitraumes betreffen, sind tageweise auf diese Inlands- und Auslandsbezüge aufzuteilen. Der…

EStR 2000 Rz 1412–14145.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

5.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände 5.5.11.1 Allgemeines Rz 1412: Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände sind: Pflichtbeiträge an Körperschaften und Verbände, denen der Steuerpflichtige als selbständig Erwerbstätiger angehören muss, die - im Gegensatz zu den Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 lit…

LStR 2002 Rz 247–2485.3.2 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…

EStR 2000 Rz 1415–14195.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

5.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 5.5.11.3.1 Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche…

KStR 2013 Rz 514–51611.2.7 Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

11.2.7 Mitgliedsbeiträge Rz 514: Beiträge sind Zuwendungen der Mitglieder an eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, die der laufenden Abdeckung des Aufwandes der Körperschaft dienen. Dabei sind echte und unechte Mitgliedsbeiträge zu unterscheiden. Gemischte Beiträge liegen vor, wenn ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag sowohl…

LStR 2002 Rz 243–2465.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…

LStR 2002 Rz 756–75710.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 1251–12595.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

LStR 2002 Rz 2395.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2 Berufsförderungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 5.2.1 Beiträge an politische Parteien Rz 239: Beiträge an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne…

EStR 2000 Rz 1234–12375.5 Einzelne Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…

UStR 2000 Rz 33–341.1.1.10. Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien24.10.2007

1.1.1.10. Mitgliedsbeiträge Rz 33: "Echte" Mitgliedsbeiträge sind Beiträge, welche die Mitglieder einer Personenvereinigung nicht als Gegenleistungen für konkrete Leistungen, sondern für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks zu entrichten haben. Da in diesem Fall kein Leistungsaustausch vorliegt, stellen diese "echten" Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt…

EStR 2000 Rz 12445.5.1.2 Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.5.1.2 Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988) Rz 1244: Derartigen Beitragsleistungen sind nur solche, denen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann, zu denen er also ohne bspw. einen Versicherungsvertrag abgeschlossen zu haben, verpflichtet ist…

EStR 2000 Rz 1275–12815.5.2 Zuwendungen an Pensions- oder Unterstützungskassen sowie an den Betriebsratsfonds
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2 Zuwendungen an Pensions- oder Unterstützungskassen sowie an den Betriebsratsfonds 5.5.2.1 Pensionskassenbeiträge (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG 1988) 5.5.2.1.1 Allgemeines Rz 1275: Beiträge an Pensionskassen iSd Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, sind nur…

LStR 2002 Rz 558–5607.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

7.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 558: Als Sonderausgaben können sowohl Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden als auch Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen…

LStR 2002 Rz 3375.9.6 Beiträge an politische Parteien
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.6 Beiträge an politische Parteien Rz 337a: Darunter fallen alle Zahlungen an politische Parteien, deren Organisationen und Gliederungen, sowie an parteinahe Vereine, die auf Grund einer politischen Funktion geleistet werden müssen (siehe VwGH 25.6.1988, 88/13/0030, VwGH 17.9.1997…