2. Verständigungspflichten 2.1. Verständigungspflichten gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 (1) Gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 hat die Zollbehörde die Überlassung der nachstehend angeführten, dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht unterliegenden Waren, die keinen amtlichen Kontrollen nach…
5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…
7.2. Hinweise (1) Im Hinblick auf die gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs haben auch die im Abfertigungsdienst der InnerlandszollämterInnerlandszollstellen eingesetzten Beamten zu berücksichtigen, dass es grundsätzlich nicht genügt, illegal ein- oder ausgeführte Suchtmittel sicherzustellen, sondern dass alles unternommen werden muss, um…
1.3. Verständigungspflicht (1) Gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 i.V.m. § 12 Abs. 9 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 hat die Zollbehörde die Überlassung von Pflanzenschutzmitteln zum zollrechtlich freien Verkehr auszusetzen, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Sendung ein…