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7 117 Treffer434 msnur geltende Fassungen
AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

… 3 Abs. 1a1 Z 10 Altlastensanierungsgesetz2 in Anspruch nehmen. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 58/2017, Inkrafttreten 1. Juli 2017, wurde klargestellt, dass Ersatzrohstoffe gemäß § 3 Z 20 AVV mit einem Aschegehalt von mindestens 80 Prozent bezogen auf die Trockenmasse, da sie definitionsgemäß stofflich…

EnAbgR Rz 2644.4 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

4.4 In-Kraft-Treten Rz 264: Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des EnAbgVergG fällt mit jenem des Elektrizitäts- und des Erdgasabgabegesetzes zusammen (Vorgänge nach dem 31. Mai 1996). Die in §§ 2 und 3 EnAbgVergG mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010…

EStR 2000 Rz 820732.9 Inkrafttreten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Inkrafttreten 32.9.1 Anwendung des Steuerabzuges Rz 8207r8207u: Der Steuerabzug ist bei Einkünften iZm der Einräumung von Leitungsrechten auf Zahlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 erfolgen. Bei Einkünften iZm Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ist der Steuerabzug auf Zahlungen anzuwenden, die nach…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Rz 1591a: Für nach dem 6.7.2015 verwirklichte Auflösungstatbestände eines Gruppenträgers gilt Folgendes: Tritt der Gruppenträger in die Liquidation ein, endet die Unternehmensgruppe mit Ablauf des letzten Wirtschaftsjahres des Gruppenträgers vor Beginn des besonderen Liquidationsbesteuerungszeitraumes gemäß § 19 Abs. 2 KStG 1988, weil eine nach …

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

EnAbgR Rz 47–481.7 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…

EnAbgR Rz 105–1062.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit dem…

EStR 2000 Rz 653–6574.3.3 Bilanzänderung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…hat der Steuerpflichtige mit dem Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt seine Entscheidung getroffen. Eine nachträgliche Änderung der UGB-Bilanz stellt einen Anwendungsfall der Bilanzänderung dar, wenn die Änderung die steuerliche Gewinnermittlung beeinflussen kann (zB Bildung einer unversteuerten Rücklage nach § 205 UGB für eine Rücklage nach …

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…Euro herausgerechnete Nettobetrag) mit einem Steuersatz von 10% und 1,33 Euro Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Kennzahlen: 000 und 029 jeweils 50; 056: 1,33). Bei Inkrafttreten der Neuregelung (1.5.2016) sind keine weiteren Berichtigungen (weder der Rechnung noch der Steuererklärung)…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt. Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung beginnt ein neuer Beurteilungszeitraum zu laufen (VwGH 17.3.2005, 2004/16/0252). Zur Änderung der Bewirtschaftung bei Betätigungen nach § 1 Abs. 1 LVO siehe Rz 55. Rz 94: Treten bei Betätigungen im…

EStR 2000 Rz 615820.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

20.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen Rz 6158: Nach den Inkrafttretensbestimmungen des BBG 2011 werden Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 grundsätzlich in das neue Kapitalvermögensbesteuerungsregime überführt (§ 124b Z 185 lit. a und b EStG 1988; siehe Abschnitt 20.1.1…

NeuFöR Rz 20111. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001 anzuwenden. § 4 Abs. 5 und § 7 Abs. 1 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 180/2004 traten mit 1. Jänner 2005 in Kraft. § 1 Z 7 NeuFöG idF BGBl. I Nr. 76/2011 ist für Neugründungen nach dem…

KStR 2013 Rz 124817.9 Inkrafttreten (§ 26c Z 68, Z 73 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Inkrafttreten (§ 26c Z 68, Z 73 KStG 1988) Rz 1248fl: Die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 trat mit 1.1.2019 in Kraft. Die Hinzurechnung der Passiveinkünfte gemäß § 10a Abs. 5 KStG 1988 ist erstmalig für Wirtschaftsjahre der beherrschenden und beherrschten Körperschaften anwendbar, die nach…

EStR 2000 Rz 5894–589719.2.2.3 Rückwirkende Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Gründe für eine solche Vereinbarung maßgeblich sind. Ansonsten dürfen Verluste, die bereits vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise entstanden sind, nicht zugewiesen werden, weil es sich dabei nicht um einen Anteil an dem während der Beteiligung erlittenen Verlust, sondern um einen fixen, in…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zu behandeln. Grund und Boden ist in die Anlagekartei gemäß § 7 Abs. 3 EStG 1988 aufzunehmen. Bei den Edelmetallen sind Münzen und Barren gleichermaßen erfasst. Rz 664g: Für vor dem 1.1.2014 angeschaffte, hergestellte oder eingelegte Wirtschaftsgüter, die nach der mit dem 1. StabG…

EStR 2000 Rz 6895–690623.3 Nachträgliche Einkünfte (§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) *)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…eines verstorbenen Arbeitnehmers in dessen Eigenschaft als Rechtsnachfolger kein laufender "Arbeitslohn" (Hinterbliebenenpension) bezahlt wird, eine abweichende Vorgangsweise: Allfällige einzelne Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers an den Rechtsnachfolger (bspw. Hinterbliebenenabfertigung, restlicher Aktivbezug des Verstorbenen für das letzte Lebensmonat, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind nach den Besteuerungsmerkmalen des…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…angeschaffte Wirtschaftsgüter und Derivate, auch wenn sie nach dem 31.3.2012 veräußert bzw. abgewickelt werden. 20.3.5.2 Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Rz 6230a: Die Ausweitung des Besteuerungssystems für Kapitalvermögen auf Einkünfte aus Kryptowährungen tritt grundsätzlich mit 1. März 2022 in Kraft; auf Kryptowährungen…

LStR 2002 Rz 1399–140041.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämie) zu verzichten, beginnt daher neu zu laufen. Ebenso beginnt die 10-Jahresfrist für einen Vertrag nach § 108g EStG 1988 neu zu laufen, wenn in…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…VwGH 24.1.2001, 2000/16/0562). Beispiel 3: Ein für 10 Jahre abgeschlossener Mietvertrag über ein Geschäftslokal mit umfassenden Kündigungsrechten (unbestimmte Dauer) wird in einem Nachtrag um 5 Jahre verlängert. Der Nachtrag unterliegt einer Gebühr nach § 33 TP 5 GebG vom dreifachen Jahresentgelt aufgrund…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nicht mehr gegeben, hat dies der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats dem Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe im Wege der Bausparkasse mitzuteilen. Die Änderung der Voraussetzungen für Erhöhungsbeträge wird erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie eingetreten…