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NeuFöR Rz 1546.1.3. Gesellschaftsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…iVm § 1 Z 5 NeuFöG ist der Erwerb von Gesellschaftsrechten an Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG unmittelbar im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen durch den ersten Erwerber von der Gesellschaftsteuer befreit. Der Gesellschaftsteuer unterliegt gemäß § 2 Z 1 KVG nur der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer Kapitalgesellschaft iSd …

NeuFöR Rz 34–391.1.5. Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG) Rz 34: Bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber. Rz 35: Die Befreiung besteht unabhängig von der Art der…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…GmbH (Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 4 Abs. 7 UStG 1994) ist steuerbar und (soweit Sachwerte übergehen in der Regel steuerpflichtig). Die Gegenleistung der B-AG (Gewährung von Gesellschaftsrechten) ist steuerbar und gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. f UStG 1994 unecht steuerfrei. …

UStR 2000 Rz 35–481.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…3.2. Wechsel von Gesellschaftern Rz 39: Tritt ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil (ganz oder teilweise) an einen neu eintretenden Gesellschafter ab, dann kommt es zu einem Leistungsaustausch zwischen dem neu eintretenden und dem ausscheidenden Gesellschafter (Geld- oder Sachleistung gegen Gesellschaftsrechte). Die erbrachten Leistungen sind, soweit…

KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…1 Kapitalgesellschaften Rz 9: Kapitalgesellschaften sind die AG, die SE (siehe Rz 11) und die GmbH. Kapitalgesellschaften entstehen gesellschaftsrechtlich mit der Eintragung im Firmenbuch (zum Beginn der Steuerpflicht und zur Vorgesellschaft siehe Rz 141 bis 152). Die Beendigung der Kapitalgesellschaft kann durch verschiedene Rechtsakte erfolgen…

KStR 2013 Rz 1191–119316.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…

EStR 2000 Rz 6112–611420.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Einstufung der Optionsanleihe. Nach herrschender Auffassung sind Optionsanleihen Schuldverschreibungen, denen aus der Sicht des Emittenten eine Verbindlichkeit zugrunde liegt. Zunächst ist das Aufgeld das Entgelt für die Möglichkeit eines späteren Erwerbes von Gesellschaftsrechten. Solange diese Möglichkeit besteht, ist das Aufgeld steuerneutral zu behandeln. Verfällt aber…

EStR 2000 Rz 617220.2.2.6 Liquidation
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten der Anteile (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. c EStG 1988). Anteile an einer Körperschaft sind sämtliche Gesellschaftsrechte und anteilsartigen Substanzrechte. Neben Aktien und GmbH-Anteilen gehören dazu Geschäftsanteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs…

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden (siehe Rz 21 ff) | § 1 Z 3 NeuFöG | Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch (TP…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Übertragung eines Grundstückes durch einen Gesellschafter als Sacheinlage auf die Gesellschaft auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung für die Einbringung. Rz 25: Folgende Vorgänge fallen nicht unter die Grunderwerbsteuerbefreiung: …

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden. Die Gerichtsgebühr wird somit nur im Fall von Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften nicht erhoben (vgl. VwGH 26.04.2001…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…f) | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 5 NeuFöG | Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar im Zusammenhang mit der Übertragung des Betriebes durch den ersten Erwerber (siehe Rz 34 ff, Rz 154) | § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG |…

KStR 2013 Rz 1460–146526.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gegenleistung an die Anteilsinhaber der übertragenden Körperschaft, frühestens jedoch Tag der Firmenbucheintragung, endet. Rz 1464: Der Liquidationsgewinn wird ermittelt nach dem Wert der für die Vermögensübertragung gewährten Gegenleistung (Gesellschaftsrechte samt Zuzahlungen). Unter Wert wird dabei der Verkehrswert verstanden. Wird keine Gegenleistung durch den Rechtsnachfolger gewährt…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…in eine Körperschaft. Damit wird für die am Tausch beteiligten Partner jeweils ein Veräußerungs- und ein Anschaffungsvorgang bewirkt. Der Einbringende hat dabei als Veräußerungspreis für das übertragene Vermögen und als Anschaffungspreis für die Gesellschaftsrechte jeweils den gemeinen Wert der hingegebenen Wirtschaftsgüter anzusetzen. Der gemeine Wert…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 20 Abs. 2 Z 1 KStG1988 mit dem Wert der für die Vermögensübertragung gewährten Gegenleistung (Gesellschaftsrechte zuzüglich etwaiger barer Zuzahlungen) zu bewerten. Bei der spaltenden Gesellschaft ist somit der Unterschiedsbetrag zwischen den Buchwerten der übertragenen Vermögensgegenstände und dem gemeinen Wert der den Gesellschaftern der spaltenden…

KStR 2013 Rz 1454–145926.3 Umgründungen (§ 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Umgründung wird abgabenrechtlich stets als gesellschaftsrechtlicher Leistungsaustausch gesehen, wobei für die Ermittlung des Liquidations- oder Veräußerungsgewinnes an die Stelle des zur Verteilung kommenden Vermögens der Wert der für Vermögensübertragung gewährten Gegenleistung tritt. Im Regelfall steht der Vermögensübertragung eine Gegenleistung gegenüber, meist in Form von Gesellschaftsrechten…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Davon abweichend ist bei der Gesellschaftsteuer zu beachten, dass die Steuerschuld beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer GmbH, GmbH & Co.KG oder AG erst mit Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch entsteht. Die…

UmgrStR 2002 Rz 7603.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… dies gilt für Ausgliederungen, die nach dem 31.1.2023 beschlossen werden. Entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Definition ist eine Ausgliederung ein Vorgang, durch den eine Gesellschaft einen Teil ihres Aktiv- und Passivvermögens auf eine oder mehrere dadurch neu gegründete Gesellschaften (begünstigte Gesellschaften) gegen Gewährung von Anteilen…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…ff. 6.1.2. System und Anwendungsbereich Rz 1645: In den Anwendungsbereich der Spaltungen im Sinne der §§ 32 ff UmgrStG fallen Spaltungen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften (nach dem SpaltG, dem GenSpaltG und dem EU-UmgrG) gemäß § 32 Abs. 1 Z 1…