…übliche Geschenke gelten zB: Blumen, Handelsmünzen, Schreibutensilien, Rauchwaren, Spirituosen, Bonbonnieren, Bücher, Zeitschriftenabonnements oder Einladungen zu geselligen, sportlichen bzw. kulturellen Veranstaltungen (etwa Ball-, Theater-, Konzertkarten); Blumen- und Weihnachtsgeschenke eines gewerblich tätigen Versicherungsvertreters an seine Geschäftsfreunde (VwGH 19.9.1990, 89/13/0174); Einladung von Geschäftsfreunden zu…
…1972, 2240/71, betreffend Steuerberater, der auf sein Honorar zu Gunsten einer Beteiligung seiner Ehegattin am Unternehmen des Klienten verzichtet). Zinsen Rz 1077: Diese stellen Einnahmen dar, wenn sie aus betrieblichen Forderungen, Bankkonten usw. stammen. Zuwendungen an Geschäftsfreunde Rz 1078: Siehe "Geschenke" (siehe Rz 1042).
…deren Freizeitbetriebe und Gastronomie vor und bietet dabei Produkte der Region zum Verkosten an). Zur Gänze abzugsfähig sind ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten Personen nicht "Geschäftsfreunde" des Steuerpflichtigen sind…
…wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch bei späterer Abtretung an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen…
…Geschenke Rz 370: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Ein Geschenk ist regelmäßig anzunehmen, wenn ein Unternehmer einem Geschäftsfreund oder dessen Beauftragten ohne…
…Repräsentationsaufwendungen: Einzelfälle zu nicht abzugsfähigen Geschenken (Rz 4813); Geschäftsfreundebewirtung (Beispiele zu vom Abzugsverbot nicht betroffenen Aufwendungen, zu Aufwendungen, die unter die 50-prozentige Kürzung fallen, zu Aufwendungen, die zur Gänze nicht abzugsfähig sind; Rz 4814 bis 4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit…
8.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28) 8.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Staatsgeschenke aller Art. Die Befreiung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden, ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen…
…766: Die Zahlung eines Geburtenzuschusses an den Anteilsinhaber ist eine verdeckte Ausschüttung, wenn derartige Leistungen an andere Angestellte nicht erbracht werden. Geburtstagsfeier Rz 767: Die Zahlung der Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier des Anteilsinhabers stellen verdeckte Ausschüttungen dar, auch wenn Geschäftsfreunde und leitende Angestellte des Unternehmens…
…Betriebsveranstaltung anzusehen sein. Es genügt bereits, wenn die Übergabe der Geschenke der eigentliche Anlass und Inhalt der Veranstaltung ist. Siehe auch Beispiel Rz 10079. Rz 80: Zu den Sachzuwendungen gehören beispielsweise Autobahnvignetten sowie Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Goldmünzen bzw…
…C29) 8.3.1. Waren- und Personenkreis 8.3.1.1. Geschenke an Staatsoberhäupter Abgabenfrei sind Waren aller Art, die als Geschenke an Staatsoberhäupter eingeführt werden (Art. 85 Buchstabe a ZBefrVO). Die Befreiung kann nur von Staatsoberhäuptern geltend gemacht werden. Staatsoberhaupt ist das jeweils verfassungsmäßig…
…93/13/0205). Geschenke an Arbeitnehmer sind als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (vgl. VwGH 19.11.1979, 0237/77, betr. Weihnachtsgeschenke). Beispiele für gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähige Geschenke siehe Rz 4813. Gewinnanteile Rz 1549: Gewinnanteile des echten stillen Gesellschafters sind…
…Der Wert des Geschenkes kann nicht in einer Durchschnittsbetrachtung auf die an der Weihnachtsfeier teilnehmenden Vereinsmitglieder aufgeteilt werden, weil das Geschenk einem bestimmten Vereinsmitglied eindeutig zuordenbar ist. Gleichberechtigung Rz 55a: Die Förderung der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung und Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen…
…sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz oder teilweise…
…Befreiungen für Auszeichnungen und besondere Geschenke 8.1. Auszeichnungen und Ehrengaben (C27) 8.1.1. Waren- und Personenkreis 8.1.1.1. Auszeichnungen von Regierungen Von den Eingangsabgaben befreit sind Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…ff. Rz 4011b: Wird einem Dienstnehmer oder einem Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft die Option eingeräumt, die von ihm gezeichneten Aktien dieser Gesellschaft (zum wirtschaftlichen Eigentum daran siehe LStR 2002 Rz 216) innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgabekurs an diese zurückzugeben, liegt darin ein geldwerter Vorteil iSd …
…hinsichtlich verstorbener Klienten (VwGH 7.12.1962, 1574/62) und Arbeitnehmer (VwGH 23.5.1966, 1829/65) abzugsfähig. Kreditgewährung an Kunden Rz 1583: Siehe "Bürgschaft" (Rz 1511) und "Darlehen" (Rz 1514). Kulanzleistung Rz 1584: Siehe Rz 4839. Kulturveranstaltung, Kinobesuch Rz 1585: Siehe Rz 4734, Abschn…
…betreffend Wassermesseinrichtungen) der Trägerkörperschaft für hoheitliche Zwecke zur Verfügung, ohne ein übliches Entgelt zu verlangen, kann eine verdeckte Ausschüttung angenommen werden, ebenso bei einer Stromlieferung an die Gemeinde zu einem verbilligten Tarif (VwGH 25.1.2001, 2000/15/0224, 2000/15/0225). Siehe auch "Konzessionsabgaben"…
…nichtunternehmerische Zwecke, wenn damit gleichzeitig ein Dienstleistungsanteil verknüpft ist, dem nicht bloß untergeordnete Bedeutung zukommt. Beispiel: Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW samt Fahrer an einen leitenden Angestellten für seine Privatfahrten. Unabhängig davon, ob für das Fahrzeug ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden konnte, liegt…
…Leistungen durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Die neue Bestimmung regelt den Verwendungs- und Leistungseigenverbrauch einschließlich der Besteuerung der unentgeltlichen sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer, ausgenommen Aufmerksamkeiten. Beide Sachverhalte werden den sonstigen Leistungen…
…Lokalpresse). Abziehbar sind weiters im Wahlkreis getätigte Blumenspenden aus verschiedenen örtlichen Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige…