RIS AI
7 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 64–741.2.1.2.3 Betriebe gewerblicher Art als Steuersubjekte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…etwa durch eine besondere Leitung, eigenes Personal, einen geschlossenen Geschäftskreis, eigene Buchführung, eigene Verrechnungsstelle oder einem ähnlichen auf eine Einheit hinweisenden Merkmal. Eine feste örtliche Anlage ist nicht erforderlich. Die Verbuchung der Einnahmen aus Leistungen (zB Impfleistungen) unter einem Haushaltsansatz reicht für sich allein noch…

KStR 2013 Rz 244–2492.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Zustelldienste, Öko-Consulting, Teleworking. 2.10.3.3 Beteiligungen gemäß § 7 Abs. 4b Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Rz 247: Der Geschäftskreis von GmbHs im Sinne des § 7 Abs. 4b WGG ist auf Tätigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 und 4a WGG sowie einem gemeinnützigen Mutterunternehmen…

KStR 2013 Rz 250–2602.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 nicht bereits vor Ergehen der genannten Bescheide gestellt, ist dieser zeitnah nach der Zustellung des die Zuordnung des Geschäftes zu den Geschäftskreisen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 WGG verneinenden Bescheides zu stellen. Bestehen Zweifel an einem geplanten Geschäft…

KStR 2013 Rz 263–2772.10.7 Besteuerung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zurechnung von Aufwendungen und Erträgen nicht möglich ist, hat die Aufteilung auf den steuerfreien und steuerpflichtigen Bereich anhand eines Schlüssels zu erfolgen. Dazu sind die aufzuteilenden Beträge den entsprechenden Kostenstellen und Ertragspositionen in den einzelnen Geschäftskreisen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 WGG zuzuweisen. Rz…

KStR 2013 Rz 214–2222.10.2 Befreite Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…WGG gehören auch alle Rechtsgeschäfte, die mit dem nachträglichen Verkauf von ursprünglich zu Mietzwecken errichteten Eigentumswohnungen und Geschäftsräumlichkeiten zusammenhängen, zu den Hauptgeschäften gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Veräußerung von unbebauten Liegenschaften größeren Umfangs ist im Allgemeinen nicht dem zulässigen Geschäftskreis gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 WGG…

UP-40014. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

4. Warenkreis Der Warenkreis ist der Rechtsgrundlage der zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen jeweiligen Abkommen bzw. UP-Arbeitsrichtlinien zu entnehmen.

UP-40024. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

4. Warenkreis Obwohl für alle Waren produktspezifische Ursprungsregeln vorliegen müssen, sind nicht alle Waren auch vom jeweiligen Abkommen erfasst sein. Der Warenkreis, welche Waren unters Abkommen fallen und für die Zollpräferenzen vorgesehen sind, kann der Rechtsgrundlage der zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen jeweiligen Abkommen…