…Eine verdeckte Ausschüttung wird erst dann vorliegen, wenn aufgrund von Eigeninvestitionen des Pächters sich die Ertragslage so stark verändert hat, dass eine Änderung der Geschäftsgrundlage vorliegt. Unterlässt der Pächter dann eine Anpassung des Pachtvertrages (Ermäßigung des Pachtzinses), besteht die verdeckte Ausschüttung in der Differenz zwischen…
…447/1999, nur dann unwiderruflich, wenn der Erwerber des Anteiles sich im Plan verpflichtet, auch bei geänderter Geschäftsgrundlage den Auszahlungsplan nicht zu ändern und auf eine Verfügung des Anteiles durch Verpfändung, Veräußerung, Rückgabe und Schenkung zu verzichten. Die Änderung des Auszahlungsplanes ist zulässig, wenn die…
…11.7.1995, 95/13/0153); dies im Unterschied zu im Außerstreitverfahren oder im Strafverfahren getroffenen Entscheidungen. Rz 1015: Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder anfänglichen Fehlens der Geschäftsgrundlage kann gerichtlich oder außergerichtlich vorgenommen werden. Im Fall der außergerichtlichen Anfechtung müssen ausreichende Gründe vorliegen, die bei…
…bestimmte Anteilseigner tatsächlich keine Besteuerung auslösen, auf das Nichtvorliegen einer verdeckten Ausschüttung auf Ebene der Körperschaft geschlossen werden. Rz 604: Zu den grundsätzlichen Fragen der verdeckten Ausschüttung gehören der Zweck und die Ausstattung der Körperschaft auf Grund ihrer Geschäftsgrundlage. Ist die Körperschaft laut ihrem Geschäftsgegenstand…
…Teilbetrieb vorliegt oder nicht, ist in erster Linie aus der Sicht des Veräußerers (Übergebers) zu beurteilen. 7.1.2. Wesentliche Betriebsgrundlagen Rz 166: Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- bzw. Geschäftsgrundlagen (vgl. Rz 64 ff) werden jene Wirtschaftsgüter verstanden, die objektiv geeignet sind, dem Erwerber des…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
4. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) 4.1. Entgelt Rz 644: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
Anlage 1 Gutachten 1.1. WZO Verlautbarung des Technischen Gutachtens für den Zollwert "Der Begriff "Kaufgeschäft" im Übereinkommen (GATT-Zollwert-Kodex 1994) (1213) Der Technische Ausschuss hat folgende Ansicht vertreten: a)Das Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (im Folgenden…
18.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle Ärzte Rz 5517: Bei Ärzten mit ständig wechselndem Patientenkreis (zB Röntgenologen) zählt der Kundenstock nicht zu den wesentlichen Praxisgrundlagen, bei bestimmten Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon (VwGH 31.1.2001, 95/13/0284). Bei Ärzten, die mit aufwändigen…
104. Bemessungsgrundlage (Art. 4 UStG 1994) 104.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb Rz 3921: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen. Verbrauchsteuern, die nicht im Entgelt enthalten sind, aber vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Nach § 1 Z 2 NoVAG…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…