…wird, ist unmaßgeblich. Zur Vermeidung von Zweifeln ist einer schriftlichen Vereinbarung der Vorzug zu geben. Die Unterwerfung unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist als Einverständnis zu werten (VwGH 23.6.1983, 82/15/0023). Stillschweigen des leistenden Unternehmers wird in aller Regel kein Einverständnis bewirken. Insbesondere…
…die Absicht des Verfassers an, ob er ein Rechtsgeschäft bezeugen wollte oder nicht. Rz 1086: Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob diese Schriften, auf die in der Urkunde…
…bei konzerninternen Geschäftsvorfällen die Verrechnungspreise dem Fremdvergleich standhalten müssen (Z 3.15 OECD-VPL). Daher ist nachzuweisen, dass die maßgebenden Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wobei es auch notwendig sein kann, die Geschäftsvorfälle einzeln zu untersuchen. Rz 423: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich…
…eingehen. Damit tritt wirtschaftlich schon mit den Zahlungen des Factors eine (endgültige) Vermögensvermehrung beim Steuerpflichtigen ein und ist somit in diesem Zeitpunkt der Zufluss gegeben. 13.1.3 Zinsen Rz 4613: Sparbuchzinsen fließen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken am Ende des jeweiligen Kalenderjahres bzw…
… bei Kfz-Leasingverträgen die vereinbarten Versicherungsprämien, wenn der Bestandnehmer in einem Kfz-Leasingvertrag zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet wird (siehe Rz 1303); bei Vermietung von Kopierern eine Zusatzmiete pro Kopie (Mindestverrechnung); sonstige Leistungen zB auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen, Wartungsverträge, Serviceverträge, Franchiseverträge (siehe Rz 1043) udgl…
…Diese Bandbreite ist unabhängig von der Anzahl der Vergleichswerte nur dann in vollem Umfang zu berücksichtigen, wenn auf Grund zuverlässiger Datenqualität und vollständiger Informationen feststeht, dass eine sehr hohe Vergleichbarkeit der Geschäftsbedingungen besteht (siehe auch Rz 50; Z 3.47 OECD-VPL). Sofern feststellbar ist…
…mwN). Mangelt es an der Schriftlichkeit von Verträgen, müssen der Geschäftsvorfall und die Geschäftsbedingungen aus dem tatsächlichen Verhalten der Beteiligten abgeleitet werden (Z 1.49 f OECD-VPL sowie Hinweis auf die allgemeine Dokumentationspflicht, Rz 407). Rz 17: Sind die Leistungsbeziehungen gemäß Art. 7 DBA…
…die Prüfung jedoch darauf beschränken, ob der Antragsteller durch angemessene Maßnahmen wie vertragliche Vereinbarungen, Ausschreibungskriterien, allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen udgl. das Risiko der Nichteinhaltung der Kriterien durch Dritte in akzeptablen Grenzen hält. Verfügt der Dritte selbst über eine gültige AEO-Bewilligung, sind vertragliche Vereinbarungen oder…
…ist. Die Aufnahme dieser Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. (2) In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "Y227" (Der Vertrag verbietet die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland - Artikel 12g Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833…
…oder ähnlichen Verträge aufzunehmen, in der die Wiederausfuhr nach Belarus zu untersagen ist. Die Aufnahme dieser Klausel ("No Belarus Klausel") in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. 2A.16.2. Wiederausfuhr nach Belarus im Zusammenhang mit "Altverträgen" (1) Gemäß Artikel 8g Abs. 2 der Verordnung…
…grundsätzlich steuerfrei. 1.1.1.8. Mahngebühren Rz 21: Mahngebühren, die ein Unternehmer nach Ablauf des vereinbarten Zahlungszieles auf Grund seiner Geschäftsbedingungen oder anderer Unterlagen (zB Mahnschreiben) von säumigen Zahlern vereinnahmt, unterliegen als echter Schadenersatz nicht der USt. Auch die Erstattung der Kosten eines gerichtlichen…
…schädlich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Rabatte werden pro einzelner Einlieferung gewährt werden (es sind somit keine Umsatzrabatte, Jahresbonifikationen und dergleichen vorgesehen), die Auflieferung ist österreichweit flächendeckend möglich und alle Bedingungen (einschließlich der Bedingungen für eine allfällige Stundungseinräumung) ergeben sich bereits aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen.