…Rz 8207b) zu nutzen, einer Abzugsteuer unterliegen. Sie sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des von der Rechtseinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümers oder -bewirtschafters weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Rz 8207p8207s) beantragt wird. § 107 EStG 1988 ist…
…1 Z 8 EStG 1988 sowie einen auf 15 Jahre zu verteilenden Herstellungsaufwand im Sinne des § 28 Abs. 3 EStG 1988 zu erhöhen. Rz 1309br: Zu den dem Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988 hinzuzurechnenden Beträgen zählen gemäß § 1 Z 1 lit…
…jeweiligen Wirtschaftsjahr insgesamt keine Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988 ergeben. Fortsetzung Beispiel Rz 1309bt, Variante 2 (Verrechnung mit Veräußerungsgewinn als vorgelagerte Zuschreibung): Im Wirtschaftsjahr X3 veräußert die A-GmbH die Beteiligung an der B-GmbH (AK 1.000…
…Teil des Veräußerungserlöses dar. Die Berechnung der zu entrichtenden ImmoESt/besonderen VZ erfolgt in diesem Fall analog zur KESt (vgl. Rz 6218b) mit 33,33% (bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 42,86 %) von den Einkünften (ohne übernommene ImmoESt/besondere VZ). Wird die ImmoESt…
…außergewöhnliche Belastungen und während der Transferleistung bezogene Einkünfte sind erst beim Gesamtbetrag der sich nach Umrechnung ergebenden Einkünfte zu berücksichtigen. Aus dieser Grundlage sind die Jahressteuer sowie die prozentuelle Durchschnittssteuerbelastung zu errechnen. Der Prozentsatz der Durchschnittssteuerbelastung wird auf das im Kalenderjahr tatsächlich erzielte zu versteuernde…
…Einkünfte sind den Einkünfte aus Gewerbebetrieb zuzurechnen) anzuwenden. § 13 Abs. 1 KStG 1988 sieht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass § 7 Abs. 3 KStG 1988 nicht anzuwenden ist. Grundlage der Einkommensermittlung solcher Privatstiftungen ist daher gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 der Gesamtbetrag der Einkünfte…
…10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht den betrieblichen Einkünften (Rz…
…außerdem die Bagatellgrenze für Kapitaleinkünfte von 22 € aus der allgemeinen Veranlagung (§ 39 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988) zu berücksichtigen (siehe Rz 7511). Erfolgt eine Verrechnung mit seinerzeit nicht ausgleichsfähigen Verlusten, sind diese Verluste bei dem für die Veranlagungsgrenze maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen…
…Abschlusszahlungen) § 96 EStG 1988 (Kapitalertragsteuerabfuhr) § 101 EStG 1988 (Abzugsteuer bei beschränkter Steuerpflicht). Gegenstand der Veranlagung ist das Einkommen im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 348 bis 349) bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 21 Abs. 1…
…dieser Zinsaufwendungen für Zwecke der Ermittlung des steuerlichen EBITDA zu erfolgen. Korrespondierend dazu fließen diesfalls auch die damit im Zusammenhang stehenden Einkünfte in das steuerliche EBITDA im Sinne des § 12a Abs. 4 KStG 1988 ein; dh. sie sind im Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des…
…60.000 - 48.200) = 11.800 × (1.460 - 60) = 16.520.000 : 23.600 = 700 Euro + 60 Euro = 760 Euro. Siehe auch EStR 2000 Rz 7598. Rz 595: Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte in einem Kalenderjahr 60.000 Euro und mehr…
…und keine Befreiungserklärung abgegeben wurde. 2.4.1 Allgemeiner Steuersatz Rz 393: Der allgemeine Steuersatz des § 22 Abs. 1 KStG 1988 beträgt 25 23%. Er ist auf das Einkommen iSd § 7 Abs. 2 KStG 1988 bzw. den Gesamtbetrag der Einkünfte von ausländischen beschränkt Steuerpflichtigen iSd …
…selbständiger Arbeit | -3.000 Euro | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 18.000 Euro | Gesamtbetrag der Einkünfte | 15.000 Euro | Einkünfte gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 | 9.000 Euro 1.B beantragt unter Geltendmachung der Regelbesteuerungsoption (…
…0140). Für den Bereich der Körperschaftsteuer ergibt sich die steuerliche Unbeachtlichkeit von Liebhabereiverlusten aus dem Verweis des § 7 Abs. 2 KStG 1988 auf die Einkünftedefinition des § 2 EStG 1988. Danach ist für die Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des EStG…
…Rz 151: Der Verlustausgleich ist Teil der Einkommensdefinition nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 (Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten und nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen). Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern sie außerhalb der Einkunftsarten (zB ein…
…Z 4 KStG 1988 vorrangig mit anderen im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltenen Beträgen erfolgen, um die vom Gesetzgeber für die Entstrickungsbeträge vorgesehene Begünstigung in Form einer Ratenzahlung im größtmöglichen Ausmaß auszunutzen. Beispiel: Ein Gruppenmitglied erzielt im Jahr 2016 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 500…
… 30 EStG 1988 | -40 | Hälfteverlust | -20 | Überschuss aus Vermietung und Verpachtung | 70 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 50 | | Rechtslage für realisierte Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015 Durch die Erhöhung des besonderen Steuersatzes von 25…
…auch ausländische Einkünfte miteinzubeziehen (vgl. Rz 811e). Im Ausland erlittene Verluste sind gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988 zu berücksichtigen (VwGH 25.09.2012, 2008/13/0201). Bei einer späteren Berücksichtigungsmöglichkeit im Ausland erhöhen diese Verluste im betreffenden Veranlagungsjahr den inländischen Gesamtbetrag der Einkünfte (Nachversteuerung…
…werden, weil die Zuwendung die genannten Höchstgrenzen übersteigt, kann der übersteigende Teil insoweit als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Zuwendung nichtals er 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte übersteigt (nicht übersteigt§ 4c Abs. 1…
…beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen sind, ergibt sich bereits aus § 27a Abs. 1 EStG 1988. Rz 7778a: Die Steuerabgeltungswirkung umfasst dabei grundsätzlich neben den Einkünften aus der Überlassung von Kapital auch die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen sowie, die Einkünfte…