Die Arbeitsrichtlinie Gentechnik (VB-0280) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Gentechnikgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
… 32.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 180/2008; 43.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird…
…einer allfälligen Behandlung und Umverpackung in Österreich wiederausgeführt werden. Weitere Ausnahmen vom Einfuhrverbot siehe Abschnitt 1.3. (3) Die Erklärung, dass es sich um gentechnisch veränderte Erzeugnisse handelt, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in Österreich verboten ist, hat im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode…
…Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Gentechnikgesetzes einen Betrag von 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…
…verarbeitet oder unverarbeitet, die zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind (siehe Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht, VB-0200); g)genetisch veränderte Organismen, die unter das Gentechnikgesetz fallen; h)Arzneispezialitäten und Tierarzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, soweit es sich nicht um "sonstige Pestizide, einschließlich Biozid-Produkte…
… 69 Strahlenschutzgesetz 2020, BGBl. I Nr. 50/2020, durchzuführenden Untersuchungen; die fachärztliche Beratung im Sinne des § 69 Abs. 3 und 4 des Gentechnikgesetzes, BGBl. Nr. 510/1994 idF BGBl. I Nr. 127/2005, vor und nach Durchführung einer genetischen Analyse; der Einsatz eines freiberuflich tätigen…