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4 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 239 Abs. 2 BAO - zumindest bestanden hat. Die Abweisung eines Rückzahlungsantrages, weil Guthaben mit erst später als drei Monate nach Antragstellung zu entrichtenden Abgabenschuldigkeiten verrechnet wurden, ist rechtswidrig; somit sind gegebenenfalls Rückzahlungen auch dann vorzunehmen, wenn auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen zum Zeitpunkt der Rückzahlung…

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…dem die fraglichen Aufwendungen angefallen sind, und nicht in dem Zeitraum, in dem die Aufforderung zur Empfängerbenennung erlassen oder ihr nicht entsprochen wurde (VwGH 27.11.2020, Ro 2020/15/0019). Rz 1116: Die Nennung bloß des Familiennamens (VwGH 25.11.1992, 89/13/0043)…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…64 betreffend Freimachung eines Bauareales durch den Magistrat). Die Investitionsablöse für die Weitergabe eines angemieteten Werkstättenlokales ist Einnahme, wenn das Lokal in der Absicht angemietet wurde, es als Werkstätte zu nutzen (es aber in der Folge nicht in dieser Weise verwendet) und an eine Nachmieterin…