2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
…Kundenteams, soweit diese nicht selbst Zugang zu sachdienlichen Informationen haben, bei der Prüfung der Kriterien gemäß Art. 24 UZK-IA durch Auskünfte und Abfragen in einschlägigen Datenbanken. Weiters hat die Zollfahndung die zuständigen Kundenteams über alle Umstände zu informieren, die zu einer Aussetzung des Status…
…Vertraulichkeit Gemäß Artikel 12 des Zollkodex sind die durch die Ziehungsanträge von den einzelnen Mitgliedstaaten übermittelten Daten von der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten vertraulich zu behandeln. Die folgenden Informationen dürfen jedoch allgemein bekannt gegeben werden: die Restmenge oder Ausschöpfung eines Zollkontingents, das Datum der…
Artikel 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz (1) Alle von den Zollbehörden für amtliche Zwecke gesammelten Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder vertraulich übermittelt werden, fallen unter die Geheimhaltungspflicht. Außer im Falle von Artikel 47 Absatz 2 dürfen diese Informationen von den zuständigen…
…10.Gegebenenfalls vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mitgliedstaats. 11.Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer, falls anwendbar. 12.Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Nummern 1, 2 und 3…
…der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. Nr. L 8 vom 12.01.2001 S. 1). 2)Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl…
… 1 Abs. 2 Sonderausgaben-DÜV). Beispiel: A spendet am 5.3.2017 der begünstigten Organisation Z den Betrag von 150 €; er gibt seine Daten korrekt bekannt. Weitere Spenden erfolgen im Jahr 2017 nicht. Die Organisation Z muss für 2017 den Betrag von 150 €…
4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…
1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…