6.1.26. Lieferung und Entnahme von Gegenständen 6.1.26.1. Lieferung und Entnahme Rz 991: Nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, für die kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte, befreit, wenn sie der Unternehmer ausschließlich für Tätigkeiten…
…RV/7400106/2015 zu den gleichlautenden Bestimmungen der §§ 7 Wiener Abgabenordnung und 9 Abs. 5 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966). Sie besteht insoweit, als Kommunalsteuer infolge schuldhafter Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Rz 832b…
4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch 4.8.1. Dauernde Entnahme Rz 679: Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Der Wiederbeschaffungspreis ist auch für selbst hergestellte Gegenstände heranzuziehen, wenn vergleichbare Gegenstände verfügbar sind. In diesem darf in keinem Fall ein Wert enthalten sein, auf…
6. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG) Rz 120: Ein amtlicher Gebrauch einer Schrift liegt vor, wenn diese bei einer öffentlichen Behörde, einem Gericht, einem Amt oder einer öffentlichen Kasse (das sind anweisende Stellen iSd finanzgesetzlichen Vorschriften, zB Bundesministerien, Landesregierungen) zu dem Zwecke verwendet wird, zu dem…
7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…
1.1.2. Eigenverbrauch 1.1.2.1. Aufwandseigenverbrauch Rz 59: Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…
3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…
A.2.22.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen A.2.3.1. Allgemeines Rz 40: Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach, ob es über einen dauernden Standort…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…
3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…
B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991) B.1.4.1. Allgemeines Rz 445: Die Änderung eines zu einer Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 führenden Verwendungszwecks oder die Änderung eines zu einer Vergütung gemäß § 3 Abs. 3…
0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…
2.3 Steuerbefreiungen 2.3.1 Befreiungstatbestände 2.3.1.1 Verbrauch zur Herstellung (Förderung), zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas Rz 76: Insoweit das Erdgas im Rahmen der Herstellung (Förderung), des Transportes oder der Speicherung von Erdgas verbraucht wird, ist es gemäß § 3…
3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…
2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…
4.3 Ausschluss von der Vergütung 4.3.1 begünstigungsschädliche Verwendung der Energieträger Rechtslage bis 31. Jänner 2011: Rz 254: Liefert ein Energieversorger einen vergütungsfähigen Energieträger oder Wärme (Dampf oder Warmwasser), die aus einem dieser Energieträger erzeugt wurde, an einen Betrieb, und wird von diesem…