3.7 Übergang der Steuerschuld auf Vereine Rz 534a: Unter den im Gesetz genannten weiteren Voraussetzungen kann es in folgenden Fällen zum Übergang der Steuerschuld auf (gemeinnützige) Vereine als Leistungsempfänger kommen: Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen); bei den in…
3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
…Energielieferanten zu keiner Steuerschuld auf Grund der Rechnung. Der Endkunde kann den in der Rechnung des Energielieferanten für die Stromlieferung ausgewiesenen bzw. für die Netzbereitstellung genannten Steuerbetrag nach Maßgabe des § 12 UStG 1994 als Vorsteuer abziehen. Rz 1536a: Rz 1536 gilt sinngemäß auch für Gaslieferungen.
19. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) 19.1. Steuerschuldner - Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) 19.1.1. AllgemeinesÜbergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 19.1.1.1. Übergang der SteuerschuldAllgemeines (Rechtslage 1.1.2004 bis 31.12.2009…
2 Erdgasabgabe 2.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 2.1.1 Steuerbare Vorgänge 2.1.1.1 Lieferung von Erdgas Rz 60: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErdgasAbgG jede Lieferung von Erdgas, ausgenommen das Erdgas wird an ein Erdgasunternehmen im Sinne des…
…geht auf den Leistungsempfänger über, wenn dieser im Inland zur Mehrwertsteuer erfasst ist und der Lieferer im Inland nicht ansässig (Rz 2604f) ist. Der Lieferer haftet für die Steuer. Rz 2604e: Vom Übergang der Steuerschuld erfasst sind neben Stromlieferungen und Gaslieferungen, die über das Erdgasverteilungsnetz…
…bzw. überhaupt nicht möglich ist, so liegt keine Lieferung von Elektrizität durch den abgebenden Unternehmer vor, sondern eine sonstige Leistung (Abnahmeleistung) des elektrizitätsempfangenden Unternehmers. Vom Übergang der Steuerschuld erfasst sind neben Gaslieferungen, die über Verteilungsnetze und über Rohrleitungen, die nicht Bestandteil des Verteilungsnetzes sind, erfolgen…
3A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße 3A.4.1. Beförderungsverbot von Gütern auf der Straße (1) Gemäß Artikel 3l Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr…
2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…
3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…
1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…
Anlage 4 Anhang IVa der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - In Artikel 14a und Artikel 31 Absatz 1 genannte Erzeugnisse Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | HS-Code | Beschreibung | 2709 00 10 | Erdgaskondensate | 2711 11 00 | Erdgas, verflüssigt | 2711…
3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…
4A. Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder für die Ölindustrie Nach der Formulierung desSiehe Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen…
2.3 Steuerbefreiungen 2.3.1 Befreiungstatbestände 2.3.1.1 Verbrauch zur Herstellung (Förderung), zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas Rz 76: Insoweit das Erdgas im Rahmen der Herstellung (Förderung), des Transportes oder der Speicherung von Erdgas verbraucht wird, ist es gemäß § 3…
2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…
2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…
1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…