RIS AI
25 Treffer1703 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…III UmgrStG zustande kommen. Gegebenenfalls liegt eine bloße Nutzungsüberlassung vor. Zu den Folgen einer Fristverletzung bei Firmenbuchzuständigkeit vgl. Rz 774. Beispiele zur Anmeldung der Einbringung bei Firmenbuchzuständigkeit: A bringt mit Einbringungsvertrag vom 14.8.X9 zum Stichtag 31.12.X8 sein Einzelunternehmen in die B…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) 3.2.1. Grundsätze 3.2.1.1. Allgemeines Rz 761: Der Einbringungsstichtag hat eine wesentliche Bedeutung, da mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…maßgeblich, wenn die Einbringung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet oder gemeldet wurde. Liegt neben dem Fehlen einer Anwendungsvoraussetzung des § 12 UmgrStG auch eine Fristverletzung des § 13 UmgrStG vor, kommt der Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages als Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zur Anwendung. Rz 1279: Von …

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…eines Zollverfahrens auswirken, taxativ aufgezählt. Beispiele: Verschlussverletzung, Fristverletzung. 9.2.3.3. Entstehen einer Schuld im Zusammenhang mit dem Versandverfahren Die auf das Unionsverfahren/gemeinsame Versandverfahren anwendbaren Bestimmungen beziehen sich nicht auf Vorgänge, die zum Entstehen einer Schuld und Erhebung der Schuld führen, die nicht…

UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…2 UmgrStG für die sich aus den Feststellungen ergebenden steuerlichen Mehrbelastungen für den Einbringenden nicht möglich. Zur Fristverletzung siehe Rz 792 ff. Rz 1274: Formelle Anwendungsfehler bei einer Einbringung werden dahingehend zu würdigen sein, ob ein erkennbares Bemühen um eine richtige Durchführung der Einbringung vorliegt.

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Inhalt der (Meldung gelten auch für Zusammenschlüssevon Einbringungen bis zum 30.6.2025) gleichermaßen. 4.1.8.4. Folgen der Fristverletzung 4.1.8.4.1. Zusammenschlüsse mit Firmenbuchzuständigkeit Rz 1340: Wird der beantragte Zusammenschluss in Verbindung mit einer Sachgründung einer in das Firmenbuch einzutragenden…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Vermögensqualität nicht mehr vor, ist Art. IV UmgrStG nicht anwendbar. Zur Fristverletzung siehe Rz 1340 ff. Rz 1505: Formelle Anwendungsfehler bei einem Zusammenschluss werden dahingehend zu würdigen sein, ob ein erkennbares Bemühen um eine richtige Durchführung des Zusammenschlusses vorliegt. 4.10. Rechtsfolgen eines nicht unter…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Struktur der Meldung sowie der im Rahmen der Meldung zu übermittelnden Daten. 5.1.9.2.3. Folgen der Fristverletzung 5.1.9.2.3.1. Zurückweisung der Anmeldung durch das Firmenbuchgericht Rz 1541: Weist das Firmenbuchgericht die Anmeldung der Realteilung in Form einer…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des Teilungsvertrages besteht (siehe Rz 1546 ff) Ausgleichszahlungen mehr als ein Drittel des Wertes des empfangenen Vermögens betragen (siehe Rz 1530) eine Fristverletzung ohne Sanierung vorliegt (siehe Rz 1541 ff) das zu teilende Vermögen den Mitunternehmern zum geplanten Teilungsstichtag noch nicht zuzurechnen ist (Rz 1544)…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

5. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…