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ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1. Bewilligung 1.1. Allgemeines 1.1.1. Bewilligungspflicht Art. 211 UZK Die vorübergehende Verwendung stellt ein besonderes Verfahren gemäß Art. 5 Z 16 Buchstabe b iVm Art. 210 UZK dar. Dieses Verfahren ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird auf Antrag entweder im Formellen Bewilligungsverfahren (Abschnitt…

UZK-DAArtikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Erachtet es die entscheidungsbefugte Zollbehörde nach der Annahme eines Antrags für notwendig, beim Antragsteller zusätzliche Informationen einzuholen, damit sie ihre Entscheidung treffen kann, so setzt sie dem Antragsteller…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.4. Bewilligungsverfahren 2.4.1. Formelles Bewilligungsverfahren 2.4.1.1. Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15…

ZK-22608.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten Der Inhaber des Unionsversandverfahrens wird unterrichtet, wenn bei einem vereinfachten Verfahren für Luftbeförderung der Stufe 1 die monatliche Liste der Manifeste nicht innerhalb des Zwei-Monats-Zeitraums, gerechnet ab dem Ende des…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

UZK-DAArtikel 174 Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 174 Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Auf Antrag des Inhabers eines Verfahrens können die Zollbehörden die Frist für die Erledigung, die in einer Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex eingeräumt wurde, verlängern, auch…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung 1. Vorübergehende Verwendung - Änderung nach Fristablauf: Ausgangslage: Es geht um eine Löschung eines Verwendungsscheines aus dem Jahr 2013. Als Erledigung wurde eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und eine Wiederausfuhr sowie eine Ausfuhr mit Verfahren 1000 (Ausfuhr…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

LStR 2002 Rz 1373–137441.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen Rz 1373: Vertragsverlängerungen und Änderungen (Erhöhung bzw. Verminderung) der Bemessungsgrundlage stellen keine Vertragsnovation vor; die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen. Rz 1374: Erfolgt eine Übertragung der angesparten Beträge aus einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG…

ZK-25602.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…

UZK-DAArtikel 156 Frist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…

UZK-DAArtikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Frist für den Erlass der Entscheidung nach Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex kann um bis zu 60 Tage verlängert werden. (2) Geben laufende strafrechtliche Maßnahmen Anlass zu Zweifeln…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2. Dauer 27.3.2.2.1. Allgemeines Rz 1313: Die Vertragsdauer stellt neben dem vereinbarten Preis das zweite Element zur Feststellung des Wertes eines Bestandvertrages dar. Die Vertragsdauer ist kein für das Zustandekommen eines Bestandvertrages wesentlicher Bestandteil, sie ist aber für…

ZT-25002.2. Antrag an das zuständige Zollamt
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…