RIS AI
5 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1620–1621Provisionen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…mit einem Freispruch endet (VwGH 06.06.1984, 83/13/0050); gleiches gilt, wenn das Verfahren wegen eines Strafaufhebungsgrundes (Verjährung, Tod) eingestellt wird. Verteidigungs- und Prozesskosten aus einem Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind nicht abzugsfähig, es sein denn das Verfahren endet mit einem Freispruch oder…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…notwendig. Kann sich der Täter der Strafverfolgung entziehen bzw. bestehen Verfolgungshindernisse (zB Immunität von Abgeordneten oder Diplomaten) oder erfolgt ein Freispruch wegen Verjährung, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Tathandlung. Die Beurteilung der gerichtlichen Strafbarkeit ist aber für die Abgabenbehörde eine Vorfrage iSd …

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Diese Bindung besteht auch hier grundsätzlich (wie bei sonstigen Vorfragenentscheidungen) nur an den Spruch, und nicht an die Entscheidungsgründe. Nach der Judikatur kommt die Bindung überdies nur bei Verurteilungen zum Tragen, nicht aber bei Freisprüchen, und auch nicht bei (vorzeitigen) Verfahrenseinstellungen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des Angeklagten - auf dessen Antrag, einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu leisten. Der Beitrag umfasst die nötig gewesenen und vom Angeklagten bestrittenen Barauslagen…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Berücksichtigung der abgabenrechtlichen Begünstigung (zB Gewährung des Freibetrags gemäß § 23 KStG 1988) vorläufig erlassen. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs ist dieser Bescheid für endgültig zu erklären. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung ist dieser Bescheid dahingehend abzuändern, dass die Veranlagung ohne Berücksichtigung der abgabenrechtlichen Begünstigung erfolgt.…