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6 Treffer1567 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1100–111210. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

10. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO) Rz 1100: Ist nach den Abgabenvorschriften eine Sicherheit zu leisten (zB im Fall eines Freihandverkaufes gemäß § 50 Abs. 1 AbgEO) oder wird vom Abgabepflichtigen eine Sicherheit angeboten, um eine abgabenrechtliche Begünstigung zu erlangen (zB Verlängerung einer Frist gemäß § 110…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…428: Mit der Verwertung des Vollstreckungsobjektes im Zuge des verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Exekutionsverfahrens bewirkt der Vollstreckungsschuldner eine Lieferung an den Ersteher. Diese Beurteilung betrifft alle Verwertungsarten der Fahrnisexekution (Versteigerung, Freihandverkauf oder Übernahme gemäß § 40 Abgabenexekutionsordnung). Eine Lieferung liegt darüber hinaus auch in sonstigen Fällen vor…

EStR 2000 Rz 6715–672122.5.2.3 Ausnahmen von der Pflicht zur ImmoESt-Selbstberechnung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mit dem Vorteil einer raschen grundbücherlichen Erfassung verknüpft ist. In einem solchen Fall ist vom Veräußerer eine besondere Vorauszahlung zu entrichten. Die Ausnahme von der Selbstberechnungsverpflichtung gilt nicht bei Freihandverkäufen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (zur ImmoESt im Insolvenzverfahren siehe Rz 6656). Bei Versteigerungen außerhalb der …

AH-26603. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien04.02.2022

Abschnitt 3. Einfuhr derzeit frei

VS-10004. Steuerrechtlich freier Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4. Steuerrechtlich freier Verkehr 4.1. Allgemeines VstW, die dem Verfahren der Steueraussetzung entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Das gleiche gilt für jene vstW, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens im Steuergebiet…

MO-85013. Lizenzbefreiungen:
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…