10. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO) Rz 1100: Ist nach den Abgabenvorschriften eine Sicherheit zu leisten (zB im Fall eines Freihandverkaufes gemäß § 50 Abs. 1 AbgEO) oder wird vom Abgabepflichtigen eine Sicherheit angeboten, um eine abgabenrechtliche Begünstigung zu erlangen (zB Verlängerung einer Frist gemäß § 110…
4. Steuerrechtlich freier Verkehr 4.1. Allgemeines VstW, die dem Verfahren der Steueraussetzung entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Das gleiche gilt für jene vstW, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens im Steuergebiet…
…mit dem Vorteil einer raschen grundbücherlichen Erfassung verknüpft ist. In einem solchen Fall ist vom Veräußerer eine besondere Vorauszahlung zu entrichten. Die Ausnahme von der Selbstberechnungsverpflichtung gilt nicht bei Freihandverkäufen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (zur ImmoESt im Insolvenzverfahren siehe Rz 6656). Bei Versteigerungen außerhalb der …
Kapitel 3 Zolllager Artikel 201 Einzelverkauf (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) Bewilligungen für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren werden unter der Voraussetzung erteilt, dass die Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden, es sei denn, der Verkauf von Waren…
4.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien 4.4.9.1. Tabakwaren Personen oder Personenvereinigungen, die Tabakwaren im Sinne des TabStG 2022 (Tabakwaren) an Letztverbraucher abgeben (zB Tabaktrafikanten), dürfen keine Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS zu gewerblichen Zwecken beziehen, in Gewahrsame halten…
4.3. Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.3.1. Gewerbliche Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr Bei der Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr werden vstW außerhalb eines Steuerlagers hergestellt. Die Steuerschuld entsteht dabei unmittelbar mit der Herstellung. Unter Herstellen ist einerseits eine Herstellungshandlung zur Schaffung…
4.7. Verbringen zu privaten Zwecken Wenn eine Privatperson für den Eigenbedarf vstW im freien Verkehr eines anderen MS (also versteuert) erwirbt und selbst in das Steuergebiet verbringt, kommt es grundsätzlich zu keiner weiteren Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Anders als im gewerblichen Verkehr gilt beim Verbringen…
1.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355) 1.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die von Reisenden im so genannten "Grenzverkehr" (siehe Abschnitt 1.2.2.) in ihrem persönlichen Gepäck zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden, innerhalb folgender eingeschränkter Freimengen und Freigrenzen (§ 6 Abs. 6 UStG…
3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…
6.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr Gegenstand der Verbrauchsteuerbefreiung sind vstW, die als Bordvorräte zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung durch Reisende oder die Besatzung an Bord eines im Verkehr über die Grenze des Steuergebietes zu gewerblichen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugs…
5.1.4.3. Reisefreimengen Im Zuge der Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, üblicherweise nach mündlichen Zollanmeldungen oder konkludenten Handlungen (Abschnitt 5.1.5.), kommen häufig Befreiungstatbestände des UStG 1994 zur Anwendung. Für die steuerfreie Einfuhr von vstW für den persönlichen Ge…
4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
Artikel 117 Einzelverkauf (Artikel 148 Absatz 1 des Zollkodex) Die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern nach Artikel 148 des Zollkodex wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: a)Die Verwahrungslager werden nicht für den Einzelverkauf genutzt. b)Verwahrte Waren, die eine Gefahr darstellen oder andere Waren…
6.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr Für gewerbliche Verbringungen, einschließlich Versandhandel, gilt das Bestimmungslandprinzip. Werden vstW aus dem freien Verkehr eines anderen MS zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet verbracht, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Werden die dafür erforderlichen Verfahren…
11.6. Waren zum Verkauf in Commissary shops (380) 11.6.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die in Commissary shops zum Verkauf an Berechtigte angeboten werden. Unter einem Commissary shop oder einem Commissary ist ein "Duty-Free-Shop" zu verstehen, der insbesondere bei universellen Internationalen…
1. Befreiungen für den Reiseverkehr 1.1. Allgemeine Freimengen und Freigrenze (301) 1.1.1. Warenkreis Waren im persönlichen Gepäck (Abschnitt 1.3.1.) aus Drittländern kommender Reisender sind innerhalb der nachstehend angeführten Freigrenzen und Freimengen abgabenfrei, soweit es sich um nichtgewerbliche Einfuhren (Abschnitt 1…
9. Wirtschaftsfördernde Befreiungen 9.1. Geringwertige Warenmuster oder -proben (C30) 9.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren geringen Wertes, die als Muster oder Proben dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art im Hinblick auf deren Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu akquirieren (Art…
Artikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden (Artikel 198 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können zugunsten der Staatskasse aufgegebene oder eingezogene Waren nur unter der Bedingung veräußern, dass der Käufer unverzüglich die Förmlichkeiten zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren…
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.