…Wirkung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ist der Umstand, dass dem Arbeitgeber bei länger andauernder Bau- oder Montagetätigkeit im Ausland (außerhalb Österreichs) Rechtssicherheit verschafft wird, dass diese Bezüge im Inland nicht der Besteuerung unterliegen. Die Prüfung, ob keine Steuerpflicht in…
…1988 oder anderen Gesetzen von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit werden. Rz 3: Inland Inland im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 ist das österreichische Bundesgebiet einschließlich der Zollausschlussgebiete. Rz 4: Geschäftsleitung oder Sitz § 1 Abs. 2 KStG 1988 verweist hinsichtlich der Begriffe "Geschäftsleitung" und…
…folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an demderen Gesellschafter-Geschäftsführer…
…und unechter Mitgliedsbeiträge siehe Rz 432 bis 438; UStR 2000 Rz 33 f. Diese Frage stellt sich nur dann, wenn auch Arbeitslöhne gewährt werden. Stehen Mitgliedsbeiträge mit der Erfüllung von Gemeinschaftsleistungen im Zusammenhang, die allen Mitgliedern zukommen, so handelt es sich dabei um echte Mitgliedsbeiträge…
…unterjähriger Wechsel des Mittelpunktes der Lebensinteressen ist möglich. Dieser Wechsel hat jedoch keine Auswirkung auf die Anwendung des Progressionsvorbehaltes, solange im Inland aufgrund eines Wohnsitzes unbeschränkte Steuerpflicht besteht (siehe bereits Rz 7595). 28.7.4 Privilegienrecht Rz 7597a: Bei Angehörigen der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen…
…Vermeidung der Doppelbesteuerung hat nur für die Annahme der Ansässigkeit im Sinne des zwischenstaatlichen Steuerrechts, nicht hingegen im Bereich des § 1 EStG 1988 Bedeutung (VwGH 10.3.1961, 1942/60; VwGH 7.4.1961, 1744/60; siehe EStR 2000 Rz 21 bis Rz 26). Wohnsitz…
1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…
…wenn die unbeschränkte Steuerpflicht erst unterjährig eingetreten ist? Nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener grundsätzlich ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die…
…wird nicht gefolgt. Die im Rahmen des Outplacement gewährten Sachleistungen stellen für den Arbeitnehmer gemäß § 26 Z 3 EStG 1988 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Erhält der Arbeitnehmer für seine Teilnahme am Outplacement auch eine Entlohnung, ist diese als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig. …
…kann zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt. Dieser verlangt die körperliche Anwesenheit des Betreffenden sowie eine sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort (VwGH 31.3.1992, 87/14/0096). Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt (rückwirkend) ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs…
…haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie unterliegen daher auch ohne inländischen Wohnsitz ab der Aufnahme der Arbeitstätigkeit im Inland den für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Vorschriften des EStG 1988. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht…
…5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht…
…der Sozialversicherung. Bei einer solchen Beendigung eines (saisonalen) Dienstverhältnisses ist von einem Neubeginn des Sechs-Monate-Zeitraumes im Fall einer allfälligen späteren Wiederkehr und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland auszugehen. Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt daher bei ausländischen Saisonarbeitern, die im Inland über keinen Wohnsitz…
…Mittelpunkt der Tätigkeit zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale abgegolten. Voraussetzung für die steuerfreie Gewährung von Fahrtkosten ist aber, dass dieser Aufwand nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten wurde. Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im 9…
…ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben zurückkehren, unterliegen sie lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch…
…dient, sondern zur Erlangung von Wissen, das der Steuerpflichtige im Rahmen seines derzeit ausgeübten Berufes benötigt, stellen die Aufwendungen dafür Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 dar. Zu beachten ist, dass allfällige (nicht steuerpflichtig behandelte) Kostenersätze durch den Arbeitgeber in Abzug zu bringen sind. § 16 Abs…
…geraten, das Pendlerpauschale im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wieder zu beantragen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen würden. Eine Schlafstelle wäre nämlich dem Anspruch auf Pendlerpauschale nicht abträglich. Nach Rz 259 ist im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend…
…Leistung im Inland entgegennehmen kann. Rz 1069: Die Parteien können den Erfüllungsort vertraglich vereinbaren. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt sich der Erfüllungsort nach Natur oder Zweck des Geschäftes. Wurde keine Regelung getroffen, so hat der Schuldner seine Verpflichtung gemäß § 905 Abs. 1 ABGB an seinem Wohnsitz…
… 23 AVOG 2010). Trifft dies für mehrere Finanzämter zu oder hat der Steuerpflichtige im Inland weder eine Betriebsstätte noch unbewegliches Vermögen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem letzten (österreichischen) Wohnsitz des Abgabepflichtigen. In Ermangelung eines solchen (oder bei Gefahr in Verzug) ist jenes Finanzamt zuständig…
…dass der Anleger im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu ist es erforderlich, dass der Anleger einen amtlichen Lichtbildausweis iSd § 6 Abs. 2 Z 1 FM-GwG vorlegt, aus dem seine Identität zweifelsfrei hervorgeht. Der Abzugsverpflichtete muss den Namen des Anlegers…