5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…die Lehr- und Anlernausbildung (die an Lehrlinge und Anzulernende gezahlten Arbeitslöhne), wohl aber Beiträge des Lehrherrn zu den Kosten der Unterbringung seines Lehrlings in einem Berufsschulinternat. Rz 698: Übernimmt der Arbeitgeber aus dem Titel der Aus- und Fortbildung auch die Verpflegungskosten (zB bei Schulungen, Seminaren)…
Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651: Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH 27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgeht, können neben Umschulungskosten auch Fortbildungskosten für diese Tätigkeit in Form vorweggenommener Werbungskosten berücksichtigt werden (siehe hiezu Rz 230). Beispiele: Ein Maturant einer allgemein bildenden höheren Schule wird per 1. Dezember 2005 für die Wertpapierabteilung einer Bank aufgenommen…
5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…
5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
…betr. Kretareise eines Religionslehrers zur Teilnahme an einem Symposion zum Thema "Ökumenische Aufgaben des Religionsunterrichts"). Fallen im Rahmen einer Reise mit Mischprogramm eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten oder sonstige Werbungskosten an (zB Teilnahmegebühren für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Erwerb von schriftlichen Kongressunterlagen), so sind diese Kosten abzugsfähig. 5…
…allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs ist auch für Sport- und Turnlehrerunabhängig vom ausgeübten Beruf ebenso nicht abzugsfähig. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang wie Kurse zur ErlangungSteigerung der Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich beruflich veranlasstoder ein Lehrgang, wenn der Lehrgang…
… 16 Abs. 1 § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Fahrtkosten zu Fortbildungsstätten (Rz 281, Rz 293 und Rz 365) Siehe Rz 10293 Rz 10286: § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - Verpflegungsmehraufwand durch Nichtinanspruchnahme der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Verpflegungsmöglichkeiten (Rz 286 und…
…Leistungen, die unter der Kategorie "freiwilliger Sozialaufwand" zu subsumieren sind (zB Gesundheitsleistungen, typische Berufskleidung, Aus- und Fortbildung im Betrieb, Zurverfügungstellung von Einrichtungen an die Gesamtheit oder für Gruppen von Arbeitnehmern), so ist darin kein umsatzsteuerbarer Tatbestand zu erblicken. 1.1.2.2.1.3. Beförderungsleistungen…
…Berufsfortbildung, beispielsweise in Berufs- und Abendschulen, ist gemeinnützig. Dies gilt für die Lehrlingsausbildung, aber auch für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von zB in der Bauwirtschaft Tätigen (VwGH 8.9.1992, 88/14/0014) bzw. von Journalisten (VwGH 19.9.1990, 89/13/0177). Dass…
…usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime, siehe Rz 486 bis 489), sowie die Leistungen…
…Rz 653: Beträge, die vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufgewendet werden, gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (siehe Rz 696 ff). Zuwendungen anderer Art an einen in Aus- oder Fortbildung befindlichen Arbeitnehmer (zB Taschengeld, LehrlingsentschädigungLehrlingseinkommen) stellen…
…10358: § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - Aus- bzw. Fortbildungskosten (Rz 358) (2003) Der Antragsteller ist bis Februar 2001 bei einer Firma tätig, danach arbeitslos und ab 2.3.2001 bei einer anderen Firma als Leiter für Finanz-, Rechnungswesen und Controlling beschäftigt. Im Jänner…
…Verköstigung der Jugendlichen (samt den hiebei üblichen Nebenleistungen) als auch die Betreuungsleistungen, die in der Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung und Fortbildung bestehen können. Als übliche Nebenleistungen kommen auch zB die Zurverfügungstellung von Spiel- und Sportplätzen, bzw. -einrichtungen in Betracht. Rz 488: Die Steuerbefreiung kommt allerdings nur…
15.4.5.21 Lehrbeauftragte Rz 992: § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 vorliegt. Es ist daher vorrangig zu prüfen…
…sind? § 26 Z 3 EStG 1988 normiert, dass Beträge, die der Arbeitgeber für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufwendet, dann nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören, wenn sie im betrieblichen Interesse geleistet werden. Zur Frage, ob es sich um Beträge handelt, die…
5.9.5 Ausbildungskosten Rz 337: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.