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VB-0330Anlage 2
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

Anlage 2 Verzeichnis der Sachverständigen Wien: | Name | Arten | Adresse | Telefonnummer/E-Mail Adresse | Mag. Gerald BENYR (gerichtlich beeideter Sachverständiger) | Allgemeine Zoologie; Fische und Schalentiere (besonders in Aquarien und Terrarien gehaltene Arten); Andere Tiere (nur Amphibien und Reptilien); Tierhaltung (außer…

LStR 2002 Rz 4036.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…

VB-0302Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.02.2012

  Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des ForstlichenForstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 Vermehrungsgutgesetz 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…

VB-03005. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5. Ansprechstellen Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die amtliche Kontrolle bestehen folgende Ansprechstellen, die durch die Zollorgane direkt befasst werden können: Für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - Abteilung Pflanzengesundheits- und Holzhandelskontrolle Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien während der Dienstzeit (Mo…

VB-03302.2. Zweifelsfälle
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

2.2. Zweifelsfälle (1) In Verdachts- oder Zweifelsfällen ist zunächst durch Befragen des Anmelders eine Klärung zu versuchen. Können die Bedenken dadurch nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kommen für eine Befragung Grenztierärzte bzw. Pflanzenschutz-Kontrollorgane in Betracht, sofern sie greifbar sind und sich nicht als überfordert…

VB-03034. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…

VB-03006. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

6. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen (1) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse erfolgt durch folgende Stellen: 1.Region Nord-Ost-Süd (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten): Krehan Hannes Telefon: 01 87838 1128 Mobil: 0664 8269913 E-Mail: hannes.krehan@bfw…

VB-0330Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie des Artenhandelsgesetzes 2009…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…