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5 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 22–321.1.1.9. Subventionen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die Höhe des Zuschusses am Umfang der Tätigkeit oder an den dafür vorausberechneten Kosten bemessen wird, der Zuschussgeber ein eigenes konkretes Interesse an den Forschungsergebnissen hat, der Empfänger durch die Tätigkeit bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen und dem Zuschussgeber ständig berichten muss, die Verwertungs- und…

EStR 2000 Rz 623–6364.2.2 Unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Fruchtgenussrechte, usw.) und Optionsrechte aber auch Werte ohne Rechtscharakter, wie etwa der Firmenwert. Rz 626: Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen haben den Charakter eines Wirtschaftsgutes, wenn ihnen ein konkretes Nutzungsrecht des Zuschießenden an den Forschungsergebnissen gegenübersteht. Derartige Zuschüsse sind aktivierungspflichtig, es sei denn, dass ihnen…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…maßgeblich. Beispiel 1: Eine Wissenschaftlerin zieht nach Vorarlberg, um im benachbarten Liechtenstein zu arbeiten. Die liechtensteinische Arbeitgeberin wird allfällige Forschungsergebnisse über Lizenzverträge auch für das österreichische Tochterunternehmen zugänglich machen. Die Forschungstätigkeit fördert unmittelbar den Wirtschaftsstandort Liechtenstein. Die mittelbare Nutzung der Forschungsresultate durch die österreichische Tochtergesellschaft…

EStR 2000 Rz 501–508Einbaumöbel
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1.12.1981, 81/14/0017). Forschungszuschuss Rz 508: Forschungszuschüsse an ein anderes Unternehmen stellen nur dann ein (selbständig) zu aktivierendes unkörperliches Wirtschaftsgut dar, wenn den Zuschüssen ein konkretes Nutzungsrecht des Zuschießenden an den Forschungsergebnissen gegenübersteht und nicht das Aktivierungsverbot nach § 4 Abs. 1 letzter…

VereinsR 2001 Rz 429–4593 Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Höhe des Zuschusses am Umfang der Tätigkeit oder an den dafür vorausberechneten Kosten bemessen wird, der Zuschussgeber ein eigenes konkretes Interesse an den Forschungsergebnissen hat, der Empfänger durch die Tätigkeit bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen und dem Zuschussgeber ständig berichten muss, die Verwertungs- und…