…Zwecke gemäß § 37 BAO (vgl. VereinsR 2001 Rz 28 f, 82 ff). 3.Die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben, der Entwicklung und Erschließung der Künste oder von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…
…der begünstigten Rechtsträger darstellenFall, geht der Status als Vorgängerorganisation verloren. Die Empfängerkörperschaften müssen sich im Wesentlichen unmittelbar mitIm Ergebnis ist somit ein nahtloser Übergang der Durchführung von Forschungsaufgaben oderErfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben iSdVorgängerorganisation auf die aufnehmende § 4a Abs. 2 Z 1…
…kommen. Begünstigte Zwecke sind: juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasst sind. Dabei muss es sich grundsätzlich um Publikationen oder Dokumentationen von Forschungs…
…begünstigte Körperschaft kann daher anderen Körperschaftenteilweise oder ausschließlich Mittel für die Vergabe von Stipendien und Preisen für die Verwirklichung zumindest eines der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben sowie für damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen zuwendenvon ihr verfolgten begünstigten Zwecke verwenden…