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NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…der Befreiungen nach dem NeuFöG im Text der Bezug habenden und unterschriebenen Vertragsurkunde ohne Vorlage des amtlichen Vordrucks genügt nicht. 4.1.2.2.. entfällt Die Abgabenart ist am Formular NeuFö 1 oder NeuFö 3 nicht angekreuzt Rz 107: Wesentlich für dieRandzahl 107: derzeit frei…

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…aus Gewerbebetrieb dient, kann die beratende Stelle eine Stellungnahme des Wohnsitzfinanzamtes des Gründers verlangen. Rz 120: Die Stellungnahme ist über Verlangen der gesetzlichen Berufsvertretung bzw., der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder der Wirtschaftskammer vom Neugründer mittels Formular NeuFö 5 beim Wohnsitzfinanzamt einzuholen. Die gesetzliche Berufsvertretung…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Nr. 278/1999 vom 13. August 1999 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, erlassen. Diese "NeugründungsVO" erläutert die Bestimmungen und Begriffe des NeuFöG. Im Anhang der "NeugründungsVO" wurde das Formular NeuFö 1 aufgelegt. Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002, BGBl…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…das Datum der Erbantrittserklärung, des Erbteilungsübereinkommens oder der Annahme des Vermächtnisses. Das von der beratenden Stelle bestätigte und vom Betriebsübernehmer unterschriebene Formular NeuFö 2 muss dem befugten Parteienvertreter spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtzeitigen Grunderwerbsteueranzeige (§ 10 GrEStG 1987) bzw. bis zum Zeitpunkt der Selbstberechnung vorgelegt…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Ummeldung von Kraftfahrzeugen Rz 149: Wenn neben Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben keine anderen Abgaben anfallen, ist keine Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (siehe Rz 111) erforderlich. Der Betriebsinhaber kann in diesem Fall das unterschriebene Formular NeuFö 2 ohne Bestätigung der Beratung…

NeuFöR Rz 1094.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…NeuFöG die Vorlage des amtlichen Vordruckes bei den in Betracht kommenden Behörden ausdrücklich gefordert wird, bestimmt § 4 Abs. 2 NeuFöG, dass es im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 1 Z 7 NeuFöG keiner Vorlage, sondern lediglich einer Erstellung des amtlichen Vordruckes bedarf (UFS 25.11…

NeuFöR Rz 202–20412. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Analog zur bereits seit längeremzu der in § 48b BAO vorgesehenen Verständigung anderer Behörden kann auch die Mitteilung gemäß § 7 Abs. 3 NeuFöG formlos erfolgen. Die jeweils zu informierenden anderen Institutionen ergeben sich aus den Formularen NeuFö 1 und NeuFö 3.

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…ff.   Rz 2: Die Abgabenbefreiungen gemäß § 1 NeuFöG stehen nur dann zu, wenn diese Abgaben unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung (siehe Rz 47 ff) bzw. Übertragung von Betrieben (siehe Rz 141 ff) anfallen. Unmittelbar veranlasst sind solche Handlungen, für die das Gesetz das…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub) in Betracht. Rz 43: Wurden bereits vor dem Monat der Neugründung Arbeitnehmer beschäftigt, sind die lohnabhängigen Abgaben für die während dieser Vorbereitungsphase anfallenden Arbeitslöhne zu entrichten. Rz 44: Eine bescheidmäßige Feststellung, ob eine Neugründung iSd NeuFöG vorliegt oder…

UZK-IAAnhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Erklärung nach dem NeuFöG beinhaltet, wird von der zuständigen Berufsvertretung archiviert. Die Aufbewahrung eines amtlichen Vordruckes in Papierform erübrigt sich, wenn sichergestellt wird, dass innerhalb der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist auf Verlangen der jeweils zuständigen Behörde jederzeit ein Ausdruck erstellt werden kann. Rz 136: Wenn eine…

NeuFöR Rz 155–1626.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…werden und ist auch auf Grundstücke anzuwenden, die sich im Sonderbetriebsvermögen des übertragenden Mitgesellschafters befinden und gemeinsam mit Mitunternehmeranteilen übertragen werden. Durch den Verweis des § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG auf Abs. 1 leg. cit. ist klargestellt, dass es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag…

ZK-0612Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…Kundenteam: |   | Tel. Nr.: Fax-Nr.: |   FRN/MRN: Seitenanzahlentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) (inkl. Deckblatt): |   | Einfuhranmeldung |   |   |   | nach Art. 76 (1) b ZK, Bewilligungsnummer: |   |   | Ausfuhranmeldung |…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

NeuFöR Rz 152–1536.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…

MO-850113. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

NeuFöR Rz 198–20010. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

10. Meldeverpflichtung (§ 5a Abs. 2 Z 3 NeuFöG) Rz 198: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wenn der neue Betriebsinhaber innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsübertragung den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt oder betriebsfremden…