…2012, 2011/16/0142). Des Weiteren müssen die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung, dh. die ideellen und die materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag usw.) geklärt werden kann, ob…
…Hindernis für die Spendenbegünstigung dar. Diese in § 4a Abs. 4 Z 3 lit. d EStG 1988 genau bezeichneten Handlungen müssen der Körperschaft bzw. Einrichtung zurechenbar und von dieser zu verantworten sein (§ 3 VbVG). Begünstigungsschädlich sind solche bestimmten Handlungen aber nur dann, wenn über die Körperschaft…
…ist ein Carnet TIR-Mahnbrief (Zoll Standardset) an die der Bestimmungs- bzw. Ausgangszollstelle vorgesetzten Behörde, deren Bezeichnung und Anschrift in dem "Verzeichnis der für Unionsversandverfahren zuständigen Zollstellen" enthalten ist, zu senden. Dem Mahnbrief ist eine Ablichtung des Abschnitts 1 des Carnet TIR und der Suchanzeige…
…Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die…
…wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (8) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (9) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote, als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3…
…wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (7) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (8) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3…
…wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (9) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 bis 5 angeführten Handlungen fünf Jahre. (10) Im Übrigen gilt für die in § 8 ArtHG 2009 als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das…
…Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter…
…GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1…
…bis 5 angeführten Handlungen fünf Jahre. (14) Werden lebende Tiere oder lebende Pflanzen gemäß § 89 FinStrG beschlagnahmt, ist hinsichtlich der Unterbringung nach Abschnitt 7.2. Abs. 3 vorzugehen. (15) Im Übrigen gilt für die in § 8 ArtHG 2009 als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz.
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
…wenn diese Finanzvergehen in ihrem Bereich begangen oder entdeckt worden sind. (7) Gemäß § 31 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (8) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 4…
1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
… 8 Abs. 4 ArtHG 2009" verwiesen. Dabei handelt es sich aber um einen Redaktionsfehler. Die Finanzordnungswidrigkeiten sind im § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 geregelt. 2.Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und 3 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.2. Abs. 1 und 3), wenn a…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
5. Strafbestimmungen (1) Die nachstehend angeführten Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie angeführten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen sind gemäß § 30 Abs. 1 Z 2 MOG 2007 iVm § 9 IUU-Fischerei-Verordnung als Verwaltungsübertretung strafbar: 1.Ein- oder Ausfuhr von Fischereierzeugnissen aus IUU-Fischerei (§ 9 Z 1…
8.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG) Rz 56: Der Ausdruck "Einlageninstitut" bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sind gemäß § 7 Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: entgegen von Artikel 4 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 2024/573 der festgelegten Nachweispflicht betreffend des…