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VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…länderbezogenen Berichts (hier: bis zum 31.12.2018) zu übermitteln. Rz 450: Die Mitteilungspflicht nach § 4 VPDG ist eine Anzeigepflicht im Sinne von § 120 BAO. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…43 Abs. 1 UmgrStG). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). 1.1.1.2.3. Rechtswirkungen der Eintragung Rz 9: Mit der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Körperschaft sind gemäß § 225a Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 43 Abs. 1 UmgrStG), wobei diese bei nach dem 31.12.2023 vertraglich unterfertigten Realteilungen in strukturierter (und idR elektronischer) Form zu erfolgen hat (siehe dazu näher Rz 1902). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…43 Abs. 1 UmgrStGRz 1902). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). 4.1.8.3.2. Meldung beim Finanzamt 4.1.8.3.2.1. Allgemeines Rz 1338: Der Zusammenschluss ist dem nach…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…erfolgen (§ 43 Abs. 1 UmgrStG). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). Unabhängig von der Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag eine (ab 2024 standardisierte, idR elektronische…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…allerdings kann das Unterbleiben einer rechtzeitigen Anzeige kann jedoch eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begründen. Rz 1901: Die Anzeige ist bei dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer jeweils zuständigen Finanzamt der Übertragenden und Übernehmenden einzubringen. Hinsichtlich der…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…unternehmens- noch abgabenrechtlich zustande. Wird eine im Firmenbuch eingetragene Spaltung dem zuständigen Finanzamt nicht innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag angezeigt (§ 43 Abs. 1 UmgrStG), stellt die Verletzung dieser Frist keine Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung sondern eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…

LStR 2002 Rz 12058–1206342.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG kann in diesem Zusammenhang in Betracht kommen. 42.6.6.3 Geltendmachung beim Finanzamt Rz 12062: In folgenden Fällen sind Zuwendungen, die dem Grunde nach von der Datenübermittlung erfasst sind, beim Finanzamt im Wege der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen: 1.Empfangende…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 zu verstehen (zum inländischen unbeweglichen Vermögen siehe Rz 66). Rz 62: Sind die verschmolzenen ausländischen Körperschaften steuerlich in demselben Staat ansässig, kann es durch die Verschmelzung zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes kommen, da auch nach…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die MeldungAnzeige nach § 43 Abs. 1 UmgrStG der im Ausland wirksam zustande gekommenen Verschmelzung bei dem für die übertragende Körperschaft zuständigen inländischen Finanzamt nicht innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgen, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 FinStrG dar. Eine Anzeigepflicht nach § 43 Abs. 1 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO stellt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a FinStrG dar. Rz 317a: Tritt durch die Äquivalenzverletzung eine Bereicherung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer damit vergleichbaren Vermögensmasse iSd § 1 Abs. 1 StiftEG als Gesellschafterin ein, begründet dies nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 StiftEG als…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a…

EStR 2000 Rz 198–2002.8.4 Ausländische Verluste
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verluste keine Auswirkung, kann aber bei Vorsatz eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz darstellen. Rz 198c: Bei Anwendung der Anrechnungsmethode (DBA-mit Anrechnungsmethode, Anwendung der in der VO zu Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002, vorgesehenen Anrechnungsmethode, Maßnahme nach § 48…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

… 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der Geldstrafe um die Hälfte gegenüber § 146 FinStrG) erkannt werden. 4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auf diese Tatbestände bezieht (§ 5 Abs. 6 BG Tierproduktverbote). (6) Gemäß § 7 Abs. 3 BG Tierproduktverbote sind zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 dieses Bundesgesetzes genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem…

VPR 2021 Rz 487–4943.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Aufforderung) mit zu übermitteln. Rz 494: Master und Local File sind sonstige Aufzeichnungen im Sinne der BAO. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG kann die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einer Finanzordnungswidrigkeit führen, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet wird.

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), BGBl…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

…Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (8) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sind zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG…