…Handelsvertretergesetz 1993, BGBl. Nr. 88/1993, umschriebenen entspricht. In diesem Fall ist die 25%-Grenze der Rz 4357 nicht anzuwenden. Die Verordnung ist jedoch nicht auf Finanzdienstleister und Vermögensberater anzuwenden, die keine derartige Vertretungstätigkeit ausüben (zB Ausgleichsvermittler, Auskunfteien über Kreditverhältnisse, Leasingunternehmen, Pfandleihunternehmen, Vermögensverwalter, Versteigerer beweglicher…
…2 EStG 1988 dar, soweit diese Zahlungen mit Geldeinlagen beim kartenausstellenden Finanzdienstleister in Zusammenhang stehen und generell vom Kartenumsatz abhängig sind. Ein Zusammenhang ist immer dann anzunehmen, wenn der Kredit- oder Debitkartenumsatz mit einem Einlagenkonto bei diesem Anbieter verknüpft ist und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch…
…der zwischen Emittent und aufnehmendem Kreditinstitut/Finanzdienstleister abgeschlossenen Vertriebsvereinbarung gezahlt wird, neben der Vertriebsleistung keine weitere Leistung zwischen Emittent und aufnehmendem Kreditinstitut/Finanzdienstleister erbracht wird, der Emittent auch nach Depotüberträgen bezogen auf den gesamten Bestand die gleiche Höhe an Bestandsprovisionen an die Kreditinstitute/Finanzdienstleister zahlt…
17.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rz 1248ef: Ein Versicherungsunternehmen iSd Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2009/138/EG ist ein direktes Lebensversicherungs- oder Nichtlebensversicherungsunternehmen, das eine Zulassung gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd…
…jene, die die Umsatz(erlös)schwelle von 10 Mio. Euro überschreiten (Z 1 und 2), Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinn des VPDG sind (Z 3), Finanzdienstleistungen erbringen (Z 4 und 5), eine bestimmte Rechtsform haben (Privatstiftungen, Stiftungen oder Fonds (Z 6 und 7), Bauvereinigungen…
…Arbeitskräften neu geschaffen. Eine Neugründung ist dann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des NeuFöG - gegeben. Beispiel 2: Die wesentliche Betriebsgrundlage bei einem Finanzdienstleister ist der Kundenstock. Ist daher die betriebliche Betätigung des Finanzdienstleisters auf die Schaffung eines neuen Kundenstockes gerichtet, liegt grundsätzlich eine Neugründung vor…
8.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG) Rz 56: Der Ausdruck "Einlageninstitut" bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen…
…darin besteht, für fremde Rechnung Finanzvermögen zu verwahren. Dies ist der Fall, wenn die dem Verwahren von Finanzvermögen und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen zuzurechnenden Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers mindestens 20% der Bruttoeinkünfte des Rechtsträgers entsprechen, und zwar entweder 1.während des dreijährigen Zeitraums, der am 31. Dezember…