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LStR 2002 Rz 124133a.2 Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Steuerpflichtige im Bereich der Finanzämter mit Sitz in Wien ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig (§ 15 Abs. 3 AVOG 2010). Erfolgt ein Lohnsteuerabzug, obwohl ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich kein Besteuerungsrecht zuweist, liegt die Zuständigkeit für die Lohnsteuerrückerstattung bei beschränkt Steuerpflichtigen beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (…

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…BGBl. II Nr. 22/2019. Zuständig war dafür bis 31.12.2020 das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (§ 18 AVOG 2010); mit 1.1.2021 fällt die Rückzahlung und Erstattung von Abzugsteuern in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 BAO idF BGBl. I…

KStR 2013 Rz 184–1952.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sind ab dem 1.1.2011 beim Finanzamt für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 Z 3 BAO; bis 31.12.2020 gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 AVOG 2010 idF BudBG 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010) beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart) einzubringen. Werden die Vergleichbarkeitskriterien…

StiftR 2009 Rz 106–1103.3.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischenbesteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…auf Erstattung dennoch unmittelbar bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Zuwendungsempfängers zuständigen Finanzamt bzw. dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (§ 13a AVOG) gestellt werden, hat dieses dem für die Erhebung der Körperschaftsteuer der Privatstiftung zuständigen Finanzamt eine Gleichschrift des Erstattungsansuchens zu übermitteln.

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…werden. Wird eine Besteuerung im Ausland weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, ist vom IEF Lohnsteuer einzubehalten. Eine allfällige Entlastung erfolgt durch das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwartfür Großbetriebe. Sieht ein DBA eine Verpflichtung zur Entlastung vom Steuerabzug vor, dann sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Eine abkommensgemäße Entlastung von Lohnsteuer, die vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der nicht in die Veranlagung einzubeziehen ist (zB nach § 67 Abs. 8 EStG 1988 besteuerte Pensionsabfindung), kann nur im Wege eines Rückzahlungsantrages gemäß § 240 BAO herbeigeführt werden; zuständig hiefür ist das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart.

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…des Antrags auf Rückzahlung der einbehaltenen KESt hat der Antragssteller eine elektronische Vorausmeldung gemäß § 240a Abs. 1 BAO abzugeben. Aus der Vorausmeldung wird ein Antrag generiert, welcher sodann in Papierform beim Finanzamt für Großbetriebe (bis 31.12.2020: beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart) einzureichen ist.

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dient der Transparenz der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Anteilinhaber und verhindert, dass es zu einer Mehrfacherstattung einer - aufgrund der Bestimmungen der jeweils anzuwendenden DBA - überhöht einbehaltenen KESt kommt. Eine Erstattung ist daher nur im Rahmen des Erstattungsverfahrens beim zuständigen Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) möglich.  

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2947). Rz 563: Sobald ein im Ausland als intransparent eingestufter Investmentfonds, unter Vorlage einer vom Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds ausgestellten Ansässigkeitsbestätigung, die Entlastung beim zuständigen Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart beantragt, ist keine gesonderte Antragsmöglichkeit für in Drittstaaten (weder Österreich noch Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds) ansässige Anteilinhaber möglich.

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Bruck Eisenstadt Oberwart) zuständig. Rz 1490: Die Rückzahlung erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen unter folgenden Voraussetzungen: 1.Der Antrag des Steuerpflichtigen wird, analog zu § 240 Abs. 3 BAO, bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer folgt, beim Finanzamt…

LStR 2002 Rz 11181–1122942.5.15 § 70 EStG 1988 bis § 84 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…ist Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Der Arbeitnehmer kann eine abkommenskonforme Steuerentlastung beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart beantragen. (Hinweis 2009: Das FA Bruck Eisenstadt Oberwart ist nur dann zuständig, wenn der Arbeitnehmer nicht in Österreich ansässig ist). Steht Österreich auf Grund eines DBA mit Befreiungsmethode ein…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BGBl. II Nr. 417/2001). 3.1.12. Mitteilung bei Auslandszahlungen Rz 112: Für die Entgegennahme von Mitteilungen bei Auslandszahlungen ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist oder im Fall der Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 109b Abs. 7…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2024 betreffen, ist weiterhin das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 4 Z 6 BAO iVm § 323 Abs. 76 BAO idF AbgÄG 2023). 3.7. Einheitswertbescheide Rz 139: Für das Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten ist das Finanzamt Österreich zuständig (§…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Kommunalsteuerprüfung) ist nach Maßgabe des § 86 EStG 1988 (Lohnsteuerprüfung) von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw. nach Maßgabe des § 41a ASVG von der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. von der BVAEB durchzuführen. Wird die Lohnsteuerprüfung vom Finanzamt durchgeführt, hat sich dieses für die Durchführung…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…1967). 3.34.4. Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge Rz 170: Für die Gewährung der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 30p Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.5. Unentgeltliche Schulbücher Rz 171: In Angelegenheiten des Abschnittes 1c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (Unentgeltliche Schulbücher) ist das Finanzamt Österreich zuständig (§…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…1992 (§ 60 Abs. 4 Z 4 BAO). Zur Zuständigkeit für die Erhebung der KfzSt im Allgemeinen siehe unten Rz 152. Rz 45: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für noch nicht in den Datenbeständen der Bundesfinanzverwaltung erfasste Abgabepflichtige (§ 60 Abs. 2 Z 5 BAO). Diese Zuständigkeit…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…1 Abs. 3 BAO zusammenhängenden Aufgaben. Die Verwendung der Wendung "Wahrnehmung einer Aufgabe" ist ein Hinweis auf die Möglichkeit, dass dem Finanzamt Österreich auch Aufgaben übertragen sein können, die nicht unbedingt mit der Erhebung von Abgaben zusammenhängen. Das betrifft zB die Zulassung als Fiskalvertreter gemäß §…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…