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KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…

EStR 2000 Rz 820833.1.1.3 Forschungsbestätigung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 252 und des § 295 BAO. Mit ihm wird über die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie verbindlich abgesprochen. Eine davon abweichende Festsetzung der Prämie ist rechtswidrig (BFG 17.4.2018, RV/2101424/2017). Wird nach Ergehen des Feststellungsbescheides von der Abgabenbehörde festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage nicht in…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

… 299 BAO aufzuheben und an dessen Stelle einen vorläufigen Bescheid zu erlassen, wenn nach den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Rz 188: Die Möglichkeit der Erlassung vorläufiger Bescheide ist nicht dazu bestimmt…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…0133). Zur Unterbeteiligung siehe Rz 5824 ff. Rz 5899: Im Spruch des Feststellungsbescheides ist über die Art der gemeinschaftlichen Einkünfte und ihre Höhe, den Feststellungszeitraum, über die Namen der Beteiligten und die Höhe ihrer Anteile abzusprechen. Der Systematik des Feststellungsverfahrens nach § 188 BAO entspricht es…

LStR 2002 Rz 91113.1.4 Freibetragsbescheid
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.4 Freibetragsbescheid Rz 911e: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für die Erlassung des Feststellungsbescheids über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 9 EStG 1988 ist das selbe Finanzamt zuständig wie…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…gemäß § 188 BAO (vgl. zB VwGH 3.9.2008, 2006/13/0167). Dies gilt gleichermaßen für "Nichtfeststellungsbescheide" (Bescheide des Inhalts, dass Feststellungen zu unterbleiben haben). Feststellungserklärungen (§ 43 EStG 1988) unterliegen der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs. 185a BAO). Sie sind daher stets mit Bescheid (Feststellungsbescheid bzw. Nichtfeststellungsbescheid…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Normverbrauchsabgabe. Auf Beginn, Lauf und Ende der Fristen gemäß § 108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1161: Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz…

EStR 2000 Rz 1103–11085.3.4 Schätzung nach § 184 BAO
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.3.4 Schätzung nach § 184 BAO Rz 1103: Grundlagen für die Abgabenerhebung (zB Betriebsausgaben) sind von der Abgabenbehörde nur insoweit zu schätzen, als sie diese Grundlagen nicht bzw. nicht genau ermitteln oder berechnen kann (vgl. zB VwGH 5.7.1999, 98/16/0148). Ein…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung der Rückstandsbescheinigung (bzw. für die bescheidmäßige Erledigung hierauf gerichteter Anträge) richtet sich danach, welchem Finanzamt die Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) des Antragstellers obliegt. Rz 1424 bis 1429: derzeit frei

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…wurden. Der (Nicht -)Feststellungsbescheid (§§ 188, 190 BAO) darf nicht einen geringeren Personenkreis umfassen; das Finanzamt darf höchstens zusätzliche Personen in den Bescheid aufnehmen (VwGH 5.9.2012, 2011/15/0024 ua.). Rz 206: Im Spruch des einheitlich (an alle) erlassenen Feststellungsbescheides sind die jeweiligen Gesellschafter…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2025 | 2.421 | 2026 | 2.463 28.4.4 Erklärungspflicht bei Feststellungsverfahren (§ 43 EStG 1988) Rz 7549: Sind Einkünfte festzustellen (siehe § 188 BAO), ist die Erklärungspflicht von den zur Geschäftsführung oder Vertretung der Gesellschaft oder Gemeinschaft befugten Personen wahrzunehmen. Die Erklärungspflicht nach …

KStR 2013 Rz 1588–158930.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gemäß § 192 BAO haben die für die Folgebescheide zuständigen Behörden den Spruch des Grundlagenbescheides zu übernehmen (VwGH 26.11.2015, 2012/15/0097). Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen hat ein "Abweisungsbescheid" zu ergehen. Der Feststellungsbescheid kann auch eine "Teilanerkennung" umfassen. Dabei handelt es sich um ein…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO). 3.38.5…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…mit Bescheid). Bescheide zur Versicherungszuordnung sind auch dem Finanzamt zuzustellen. Das Finanzamt ist bei einer späteren Prüfung an die versicherungsrechtliche Zuordnung gebunden (außer der maßgebliche Sachverhalt hat sich geändert). Rz 1239b: Liegt aufgrund eines Verfahrens zur Klärung der Versicherungszuordnung ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid nach § 412c ASVG, …

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Bedingungen hingewiesen werden ("obiter dictum"). Rz 8205f: Die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung stellt eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) dar. Innerhalb des Ermessensspielraumes sollen steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten (zB Zuzug von Grenzgängern) ausgeschlossen werden. Abweisende Ermessensübung ist gemäß § 93 Abs. 3 lit. a BAO zu begründen. Rz 8205g: § 6 Abs…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die von inländischen Unternehmern bei Abgabenbehörden eines anderen EU-Mitgliedstaats gestellt werden (§ 60 Abs. 2 Z 1 BAO); siehe auch Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…diesem Fall außerhalb der in der BAO vorgesehenen Möglichkeiten der Änderung von Bescheiden. Unabhängig davon kann der aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung ergangene Bescheid mit Beschwerde gemäß § 243 BAO angefochten werden. Auch eine ersatzlose Aufhebung des Bescheids kann mit einer Beschwerde gemäß § 243 BAO beantragt werden…