RIS AI
557 Treffer95 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von einer gemäß § 81 BAO für eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit vertretungsbefugten Person namens dieser Personenvereinigung (Personengemeinschaft) eingebracht werden. Beispiel: Die Abgabepflichtige beantragt die Aussetzung hinsichtlich eines Teiles der Einkommensteuer im Hinblick auf eine gegen den Bescheid betreffend die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…anlässlich einer Bescheidbeschwerde gegen einen Grundlagenbescheid Rz 512: Wurde anlässlich einer Beschwerde gegen einen Grundlagenbescheid (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) die Aussetzung eines sich aus einem abgeleiteten Bescheid ergebenden Abgabenbetrages bewilligt, so ist, falls ein ändernder Bescheid gemäß § 295 BAO zu ergehen hat…

EStR 2000 Rz 6804–680923.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1988). Zu den Steuerbegünstigungen des § 37 EStG 1988 siehe RzAbschnitt 27. 7301 ff. Rz 6808: Werden die Einkünfte, denen die Entschädigung zuzurechnen ist, im Wege der Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) festgestellt, hat der Feststellungsbescheid auch darüber abzusprechen, ob die Einkunftsteile der Besteuerung nach § 37…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Einkommensteuer), Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), Bescheide des Inhaltes, dass eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben hat. Nicht vorläufig dürfen beispielsweise Haftungsbescheide (§ 224 BAO), Bescheide über die Verfügung bzw. Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Aufhebungen gemäß § 299 BAO ergehen. Wenn die…

EStR 2000 Rz 6517–652521.8 Teilweise private oder betriebliche Nutzung von Gebäuden, Mietverhältnisse unter Angehörigen
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…ff. Rz 6525a: Gemäß § 188 Abs. 4 lit. c BAO in der Fassung des Abgabenverwaltungsreformgesetzes, BGBl. I Nr. 20/2009, unterbleibt ab 2008 eine Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn hinsichtlich aller Grundstücksanteile Wohnungseigentum besteht, sofern die Feststellung nur allgemeine Teile der Liegenschaft…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 160 Abs. 3 BAO). 3.38.13. Feststellung von Einkünften Rz 199: Die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

… 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Feststellungsbescheid ausgewiesenen Einkünfte ist gemäß § 192 BAO für das Einkommensteuerverfahren verbindlich. Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind jedoch - davon abweichend - im Einkommensteuerbescheid zu berücksichtigen, sofern in Bezug auf das Verfahren betreffend die Feststellung von Einkünften ein Verfahrenstitel vorliegt…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

… 134a BAO (siehe Rz 7539). Zur Fristerstreckung im Rahmen der Quotenregelung siehe Rz 7541a. 28.4.2.328.4.2.2 Vertretene Abgabepflichtige (Quotenregelung, § 134a BAO) Rz 7539: Abgabenerklärungen betreffend Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erklärungen zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) können im Rahmen einer…

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1593/58). Mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft findet keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften im Sinne des § 188 BAO statt. Im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen den an der Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzten sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben kann folgende…

EStR 2000 Rz 111–1202.3.2 Fruchtgenuss
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gemäß § 188 BAO ist vorzunehmen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind (vgl. VwGH 27.10.1976, 0491/76 betreffend Fruchtgenuss an einem Miteigentumsanteil). Besteht der Fruchtgenuss am ganzen Betrieb, Mietobjekt oder sonstigen Vermögen, dann ist mangels gemeinsamer Einkunftserzielung eine Feststellung der Einkünfte von…

EStR 2000 Rz 6015–602419.6 Vermögensverwaltende Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Summe der auf die jeweiligen Gesellschafter entfallenden ImmoESt-Beträge. Im Fall einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ist die ImmoESt nicht im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO auszuweisen, weil Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen davon nicht erfasst sind. Beispiel: A und B sind je zur Hälfte Gesellschafter einer OG…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…für die Aufgabe von Bestandrechten (Rz 6889 bis 6894). Nachträgliche betriebliche Einkünfte: Einkünfteermittlung nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleiches oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; Feststellung gemäß § 188 BAO, wenn nachträgliche Einkünfte noch gemeinsam erzielt werden (Rz 6895 bis 6906). Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung): Erfolgt innerhalb von 10 Jahren…

EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…

EStR 2000 Rz 413911.2.3 Pauschale Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…unschädlich. Wird nach erfolgter rechtskräftiger Feststellung gemäß § 188 BAO von einem Mitunternehmer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in einem Betrieb die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch genommen, fällt die Anwendungsvoraussetzung in Bezug auf die Mitunternehmerschaft nachträglich weg. Dieser Umstand stellt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Rz…

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…14/0048). Zum Übergang von Todes wegen siehe Rz 690. Rz 5901: Entsteht bei einem unterjährigen Austritt eines Gesellschafters ein Einzelunternehmen, ist von zwei Rumpfwirtschaftsjahren auszugehen und hat eine Feststellung gemäß § 188 BAO nur für jenes Rumpfwirtschaftsjahr des Bestehens der Gesellschaft stattzufinden. Auf die besonderen…

LRL 2012 Rz 149–1528.7. Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…von vornherein nicht. Ungeachtet dessen kann auf Ebene der übrigen Gesellschafter die Einkunftsquelleneigenschaft zu prüfen sein. Liegt danach eine Einkunftsquelle vor, hat nur gegenüber den weiteren Gesellschaftern eine Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 188 BAO) zu erfolgen. Rz 151: Die gewerbliche Vermietung von…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2025 | 2.421 | 2026 | 2.463 28.4.4 Erklärungspflicht bei Feststellungsverfahren (§ 43 EStG 1988) Rz 7549: Sind Einkünfte festzustellen (siehe § 188 BAO), ist die Erklärungspflicht von den zur Geschäftsführung oder Vertretung der Gesellschaft oder Gemeinschaft befugten Personen wahrzunehmen. Die Erklärungspflicht nach …

EStR 2000 Rz 6401–642121 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Vermietung einer nicht mehr genutzten Hausbesorgerwohnung, der Vermietung von Werbeflächen, Hausmauern und Umzäunungen oder der Vermietung von Garagen und Abstellflächen, soweit an diesen nicht Wohnungseigentum begründet worden ist. Eine Feststellung der Einkünfte hat zu unterbleiben, wenn hinsichtlich aller Grundstücksanteile Wohnungseigentum besteht (§ 188 Abs. 4 BAO)…