…Abgabe, deren Nichtentrichtung Ursache für die Verwirkung des Säumniszuschlages war. Es ist somit ausschließlich auf die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben. Demgegenüber ist bei Neuberechnung von Stundungszinsen eine Abgabenbezogenheit nicht erforderlich (siehe Rz 323)…
…zuständig ist. 3.38.2.2. Aussetzungszinsen Rz 184: Zuständig für die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.3. Säumniszuschläge Rz 185: Zuständig für die Festsetzung von Säumniszuschlägen (§ 217 BAO) ist jenes Finanzamt…
…Säumnis zu erfüllen, erst am 3. Oktober eintreten. Rz 970: Der Säumniszuschlag ist abgabenbezogen zu berechnen; die Zusammenfassung mehrerer Abgabenschuldigkeiten ist hiebei nicht zulässig. Rz 971: Sonderregelungen betreffend die Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bestehen in bestimmten Fällen des § 6 Abs. 1 Feuerschutzsteuergesetz 1952…
…Flugabgabe für den Monat April ist am 15. Juni fällig. Erfolgt für den Monat April im November eine Festsetzung gemäß § 201 BAO, ist der Fälligkeitstag dennoch der 15. Juni. Das hat Auswirkungen zB hinsichtlich der Pflicht zur Entrichtung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 BAO. Rz 30…
…Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden zu beantragen. Der Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen kann übrigens auch vor Erlassung der Säumniszuschlagsbescheide gestellt werden. Er kann daher beispielsweise bereits in der Schlussbesprechung einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) eingebracht werden. Ist er gerechtfertigt, so hat die Festsetzung der…
… 217 Abs. 4 BAO steht auch in diesem Fall unter der Voraussetzung, dass der Antrag fristgerecht eingereicht wurde, eine Frist von einem Monat für die säumniszuschlagsfreie Entrichtung der Abgabe und somit eine Hemmung der Einbringung zu (§ 230 Abs. 2 BAO). Gegebenenfalls kommt innerhalb dieser Frist…
…Bindungswirkung besteht jedoch zwischen einem Erkenntnis des BFG betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits und dem durch das Finanzamt erlassenen Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits (VwGH 26.1.2017, Ra 2014/15/0040). Stellt eine bescheidmäßig festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere 1. Säumniszuschlag) dar…
…einem gemäß § 232 Abs. 2 lit. d BAO auf Grund eines Sicherstellungsauftrages erlegten Betrag Bedeutung haben. Rz 905: Die Festsetzung eines Säumniszuschlages von einer bescheidmäßig festgesetzten Abgabe setzt nicht die Rechtskraft des Abgabenbescheides voraus (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Da nach § 254 BAO…
…der Fälligkeit erlassen wird. Beispiel: Der Bescheid über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen für den Monat Jänner wird am 20. März erlassen. Rz 43: Im Fall der Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben ist hinsichtlich einer daraus resultierenden Nachforderung die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages zumeist bereits eingetreten…
…1990, 90/16/0101). Rz 290: Bei Festsetzung der Stundungszinsen ist nicht zu prüfen, ob die Abgabenfestsetzung bzw die Selbstbemessung einer Abgabe richtig war (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Rz 291: Ob eine Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen dem Grunde nach gegeben ist…
…mit § 217 Abs. 4 BAO steht auch in diesem Fall dem Abgabepflichtigen unter der Voraussetzung, dass der Aussetzungsantrag zeitgerecht eingereicht wurde, eine Frist von einem Monat für die säumniszuschlagsfreie Entrichtung der Abgabe zu. Während dieser Frist besteht eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2 BAO)…
…eines Moratoriums, ist aber keine Stundung, weshalb es für die Zeit der Aussetzung nicht zur Festsetzung von Stundungszinsen kommen kann. Rz 1498: Das Finanzamt hat in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob die für die Verfügung der Aussetzung der Einbringung maßgeblich gewesenen Gründe noch bestehen. Das…
…211 Abs. 2 und 3 BAO verspätete Entrichtung ohne Rechtsfolgen zu bleiben hat, hindert jedoch gegebenenfalls nicht die Festsetzung von Stundungszinsen für die Dauer der Respirofrist, da Stundungszinsen nicht die Rechtsfolge einer verspäteten Entrichtung darstellen. Rz 123: Zu den sich aus der BAO ergebenden im §…
…in Verwahrung zu nehmen und anlässlich der Festsetzung (gezielt) auf das Abgabenkonto umzubuchen. Rz 724: § 214 Abs. 4 lit. b BAO stellt zusätzlich zu § 213 Abs. 3 letzter Satz BAO sicher, dass Zahlungen, die der Abgabepflichtige zur Abdeckung von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und…
…durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) vor Ablauf eines Monates ab Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides ist der getilgte Betrag auf Antrag des Abgabepflichtigen in die Aussetzung einzubeziehen. Beispiel: Der Bescheid betreffend Festsetzung der USt-Vorauszahlung…
…noch nicht abgestatteten Abgabenschuldigkeiten eine gesetzliche Nachfrist von einem Monat zu, bis zu deren Ablauf die Einbringung gehemmt ist (§ 230 Abs. 2 BAO). Rz 329: Wurde das der widerrufenen Zahlungserleichterungsbewilligung zu Grunde liegende Ansuchen zeitgerecht eingebracht, so entstehen während der Dauer der Nachfrist keine Säumniszuschlagsansprüche…
…Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen herabzusetzen sind oder deren Festsetzung diesfalls überhaupt aufzuheben ist. Außer den von Grundlagenbescheiden abhängigen Abgaben fallen hierunter auch Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO), Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO), Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) und Säumniszuschläge (…
…Rz 1697: Die Nachsicht von NebengebührenNebenansprüchen setzt eine entsprechende Antragstellung und eine eigenständige Beurteilung voraus; somit umfasst die Nachsicht einer Abgabe nicht zwingend die Nachsicht der darauf entfallenden Nebenansprüche (VwGH 13.12.1963, 1177/62). Rz 1698: Die Höhe des Säumniszuschlages ist eine Auswirkung der…
…im Zeitpunkt der Begründung des Pfandrechts, nicht aber auf das Fälligwerden der Gegenforderung an. Rz 147: Solange eine Aufrechnung von der anweisenden Stelle nicht wirksam geltend gemacht wurde, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Nebengebühren (insbesondere Säumniszuschläge und Stundungszinsen) vorzuschreiben. Wird in der Folge die…
…Zu § 295 Abs. 3 BAO Rz 2006: Von der Bestimmung des § 295 BAO wird im Zusammenhang mit der Abgabeneinhebung lediglich Absatz 3 und auch dieser nur insoweit behandelt, als er die Festsetzung eines Säumniszuschlages betrifft. Rz 2007: § 295 Abs. 3 BAO begründet keine materiellrechtlichen Ansprüche…