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StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zehn) Jahre verteilt absetzbaren Herstellungsaufwendungen (siehe EStR 2000 Rz 6478 ff). Hinsichtlich der (begünstigt) auf fünfzehn bzw. zehn Jahre absetzbaren Herstellungsaufwendungen unterbleibt auf Grund der unentgeltlichen Übertragung des Gebäudes die Nachversteuerung der besonderen Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 2 und Abs 7 EStG 1988.

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gemäß § 1 Abs. 2 Zweitwohnsitzverordnung wird geführt. Die Zweitwohnsitzverordnung kommt zur Anwendung, dh. A hat keinen Wohnsitz in Ö, daher fällt die Zuwendung des A an die Schweizer Stiftung nicht unter das Stiftungseingangssteuergesetz. 11.2 Sachliche Steuerpflicht Rz 312: Besteuert wird die unentgeltliche Zuwendung. Da…

StiftR 2009 Rz 33614. Schenkungsmeldegesetz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Schenkungen noch freigebige Zuwendungen im Sinne des § 3 ErbStG 1955 noch Zweckzuwendungen im Sinne des § 4 Z 2 ErbStG 1955 dar. Überdies können sie gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 bereits unter die Kapitalertragsteuer fallen bzw. sind sie jedenfalls in der Anmeldung zur…

KStR 2013 Rz 2782.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Gesellschaft, sondern deren jeweiliger Gesellschafter Steuersubjekt im Bereich der Ertragsteuern ist. Rz 189: Bei der Besteuerung der Zuwendungen von Privatstiftungen ist nach § 27 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 nicht maßgebend, ob der Zuwendungsempfänger formal die Stellung eines Begünstigten hat oder nicht. Die…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG 1955 mit dem dreifachen Einheitswert, ist auch der Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung dazu stehen, nur bis zur…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und der Verteilung des Restvermögens erhalten, andernfalls wandelt sich die Stiftung in eine eigennützige Privatstiftung und kommt § 13 Abs. 1 KStG 1988 zur Anwendung. 4.2.2 Gewinnermittlung Rz 159: Die betriebliche Privatstiftung ist eine § 7 Abs. 3 KStG 1988-Körperschaft; sie erzielt nur Einkünfte…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…wird die eigene Rechtspersönlichkeit des Sammelvermögens abgelehnt und herrenloses Vermögen angenommen, das noch in niemandes Eigentum steht. Ein körperschaftsteuerpflichtiges Gebilde gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988 kann dann vorliegen, wenn das Sammelvermögen in treuhändischer Verwaltung der Sammler Einkünfte abwirft.

StiftR 2009 Rz 1–2Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts und als solche beschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 KStG 1988 (siehe KStR 2001 Rz 34 ff). Stiftungen öffentlichen Rechts sind zB Stiftungen nach dem Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk…

StiftR 2009 Rz 201–2127.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 auch nur entsprechend dieser Verteilung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es wird zur Vermeidung von Abstimmungsschwierigkeiten empfehlenswert sein, wenn die Privatstiftung dem Stifter eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt. 7.2.3 Zuwendungen an Arbeitnehmerförderungsstiftungen Rz 205: Zuwendungen an…

StiftR 2009 Rz 33–383.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…

StiftR 2009 Rz 213–2228. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…an Wohnungen, Luxuswirtschaftsgütern ua. als Zuwendung in Betracht. Rz 214: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 zweiter Satz EStG 1988 gelten als Zuwendungen von Privatstiftungen, vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder vergleichbaren ausländischen Vermögensmassen sämtliche Vorteile, die anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine Privatstiftung, vergleichbare…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…erfolgt ist, am Tag nach dem Beschluss. Rz 225: Dies gilt grundsätzlich auch für einen steuerpflichtigen Vorteil im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 zweiter Satz EStG 1988. Im Falle der Vorteilszuwendung in Form einer Schuldübernahme durch die Privatstiftung ist allerdings zu unterscheiden, ob…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

… 10 Abs. 1 KStG 1988 aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen (§ 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. 4.4.2 Besteuerung Rz 174: Als betriebliche Privatstiftung hat die Belegschaftsbeteiligungsstiftung das ihr vom Stifter/von den Stiftern zugewendete Vermögen unabhängig davon…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 7 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm Z 2 lit. a GrEStG 1987). In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer für die ersten 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2% und darüber hinaus 3,5% vom Grundstückswert. Beträgt die Gegenleistung…

KStR 2013 Rz 335–3362.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988) Rz 335: Aus Anlass der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems im Rahmen der 89. ASVG-Novelle (BGBl. I Nr. 100/2018) und der damit einhergehenden Auflösung von Betriebskrankenkassen bestimmter Betriebsunternehmen (Wiener Verkehrsbetriebe…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…ist auf Zuwendungen an diese Stiftungen - unbeschadet der Befreiungsbestimmung des § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG - der Steuersatz von 2,5 Prozent anzuwenden. Die Vergleichbarkeit ist anhand eines Typenvergleiches zu überprüfen, wobei es hier bei der Frage des Steuersatzes um die Vergleichbarkeit mit dem Typus…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Sie werden abgabenrechtlich wie eigennützige Privatstiftungen behandelt. 1.2.1.4 Betriebliche Privatstiftungen Rz 7: Es handelt sich dabei um Privatstiftungen, die auf Grund des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 in einem unmittelbaren Zusammenhang zu einem Betrieb stehen…