…365) (2005) Z. P. (Jahrgang 1979) legte im Juni 1998 an einer AHS die Matura ab und studiert seit Oktober 1998 an der Uni Wien Volkswirtschaft. Sein Vater bezieht laufend für ihn die Familienbeihilfe, da der Sohn noch in Ausbildung steht (§ 2 Abs. 1 lit…
…Bankerledigungen (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082). Ein praktisch nur in der Freizeit sowie im Urlaub erfolgendes Tätigwerden spricht für eine familienhafte Mitarbeit (VwGH 21.10.1986, 86/14/0042). Rz 1146: Werden von einem Familienmitglied in einem Bereich fremdübliche, in einem anderen Bereich…
… 3 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 steuerfrei. § 1 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 regelt die Ansprüche von Studierenden, die ein Vollzeitstudium betreiben, auf Studienbeihilfen, Versicherungskostenbeiträge, Studienzuschüsse, Beihilfen für Auslandsstudien und Studienabschluss-Stipendien. Gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit. können weiters auf Grund dieses…
…oder der Schweiz, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (VfGH 04.12.2001, B 2366/00). Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörige Kinder, die sich ständig…
…angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich relevante, ortsgebundene Einkünfte im Sinne des …
…verheiratet oder eingetragener Partner ist oder in Partnerschaft mit mindestens einem Kindeiner Lebensgemeinschaft lebt und ob der (Ehe-)Partner eigene Einkünfte erzielt. Die Einkommensgrenzen sind zu beachten (siehe auch Rz 774). Bei Bezug der Familienbeihilfe stehen auch die Kinderzuschläge zu. Siehe auch Übersicht Rz 14a.
…zum Lohnkonto zu nehmen. Die Erklärung für die Inanspruchnahme des Alleinverdiener- oder des Alleinerzieherabsetzbetrages darf nicht gleichzeitig nur einem mehreren Arbeitgebern vorgelegt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10785. Rz 786: Der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag stehen grundsätzlich von Amts wegen zu. Zur Berücksichtigung bei der…
…Siehe auch Beispiel Rz 10896b. Hausgehilfin bei Ehegatten oder eheähnlicher Gemeinschaft Rz 897: AbNach der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 Aufwendungen für die Kinderbetreuung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden (siehe Rz 884 ff). Für Aufwendungen…
…Zahlung von Unterhaltsleistungen (Alimenten) verpflichtet ist. Beispiel: Ein in Österreich nichtselbständig Tätiger ist zur Leistung des gesetzlichen Unterhalts für ein im Mitgliedstaat der Europäischen Union lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach. Er bezieht weder Familienbeihilfe noch eine Ausgleichszahlung…
…die Familienbeihilfe bezieht, in den restlichen Monaten des Kalenderjahres - also in den Monaten, in denen die Lebensgemeinschaft nicht besteht - der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (zB Trennung der Eltern im ersten Halbjahr und die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung wird in den Monaten nach der Trennung zur Gänze erfüllt). Anspruchsberechtigt für…
…Abs. 3 Z 1 EStG 1988 für mehr als sechs Monate besteht. Es ist ausreichend, wenn ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe dem Grunde nach besteht (zB bei Überlagerung des Familienbeihilfenanspruches auf Grund einer zwischenstaatlichen Regelung). Der Bezug einer ausländischen Familienbeihilfe ist hingegen nicht ausreichend (vgl…
11.4.5 Partnerschaft mit KindLebensgemeinschaft Rz 782: Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer…
…Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal nicht dauernd getrennt zu leben ist nicht die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder dessen polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten…
…2022siehe Rz 773: 6.000 Euro) jährlich betragen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Behinderung liegt vor, wenn das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) mindestens 25% beträgt (§ 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF)…
…höherer Erstattungsbetrag beim Bausparen,. Gewährung des Kinderfreibetrages gemäß § 106a EStG 1988 (bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018). Ist im EStG 1988 von Kindern die Rede, so sind darunter grundsätzlich Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 zu verstehen. Dies gilt nicht für die §…
…fallen zusätzlich zur Gebühr für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit nach Abs. 1 80 Euro an. Ein Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit, bei dem ausländischen Schriften vorgelegt werden, ist daher mit 130 Euro zu vergebühren. Rz 732: Die Gebühr für ausländische Schriften fällt unabhängig…
…was zB bei der Beantwortung von Telefonanrufen durch die Ehegattin angenommen werden kann (VwGH 29.10.1985, 85/14/0067, betreffend einen Arzt sowie VwGH 22.2.2000, 99/14/0082, betr. einen Politiker; gilt gleichermaßen aber auch für andere Berufsgruppen). Rz 1151: Widersprüchliche Angaben…
… 33 Abs. 8 EStG 1988 | 1.625 Euro Euro | + Kindermehrbetrag | 4 40000 Euro | Erstattungsbetrag gesamt | 2.025 Euro Euro Beispiel 2: Eine nichtselbständige Alleinerzieherin bezieht im Kalenderjahr 2024 für ihren Sohn für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe. Ihre Tarifsteuer vor…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
…der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die Beistellung der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber und keine Vertretung durch eine andere Person (vgl. VwGH 22.4.1992…