…zu leisten: Für den KN-Code 0102 29 10: 28 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 29: 56 EUR je Tier Für den KN-Code 0102 29 49: 105 EUR je Tier Außer im Fall höherer Gewalt wird diese Sicherheit erst freigegeben…
…Systeme werden ständig verfügbar gehalten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht a)in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Systeme, die Gegenstand der Vereinbarungen nach Absatz 1 sind, oder auf nationaler Ebene, wenn es solche Vereinbarungen nicht gibt; b)im Fall höherer Gewalt.
…Vermerk zu enthalten: "Zusätzliche Lizenz - Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 27/2008," Außer im Fall höherer Gewalt verfällt die Sicherheit für jene Menge, für die innerhalb von 4 Monaten ab der Annahme der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr keine zusätzliche Einfuhrlizenz vorgelegt…
…6 Monaten ab diesem Zeitpunkt an dem angegebenen Verarbeitungsort der Erzeugung einer Ware des KN-Codes 1901 10 zugeführt worden ist. (6) Die Gesamtbetrag der hinterlegten Sicherheit wird - abgesehen im Fall höherer Gewalt - nur bei Erfüllung der Bedingungen nach Absatz 6 freigegeben. Für jene Warenmenge…
…auf einem aktiven Beförderungsmittel befördert wird (Huckepack-Verkehr); (4) Die in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Fristen gelten nicht im Fall höherer Gewalt. 1) Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission vom 7. Juli 2009 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen…
…Monaten ab dem Tag ihrer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nicht geschlachtet wurden oder b)vor Ablauf dieses Zeitraums aus Gründen, die einen Fall von höherer Gewalt darstellen, oder aus gesundheitspolizeilichen Gründen geschlachtet wurden oder an den Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls verendet sind.
… 3 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015 pauschal ermitteln, zu erfolgen. Im Fall der Teilpauschalierung eines Forstbetriebes ist zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt jenes Betriebsausgabenpauschale heranzuziehen, das der Art der Kalamitätsnutzung entspricht. Wird das Holz aus der Kalamitätsnutzung selbst…
…schlüssig ermittelt und dargestellt werden kann. 9.3.2 Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes 9.3.2.1 Veräußerung, Veräußerungserlös Rz 3862: Veräußerung bedeutet Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen gegen Entgelt (zB Verkauf, Tausch, Ausscheiden durch höhere Gewalt, Enteignung, Tilgung von Wertpapieren, Einziehung von Aktien bei effektiver Kapitalherabsetzung)…
…Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit, nicht aber wegen eines fehlerhaften Buchungsvorganges festgesetzt werden (VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Rz 914: Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO), etwa bei nicht zeitgerechter Entrichtung infolge höherer Gewalt (zB Murenabgang, Hochwasser), unterbleiben bei…
…um eine vorzeitige Tilgung handelt, kann eine Wertpapierersatzbeschaffung vorgenommen werden. Eine Insolvenz stellt zwar ein von außen einwirkendes Ereignis dar, sie ist aber im Wirtschaftsleben als ein Fall typischer Betriebsgefahr keine höhere Gewalt im Sinne des § 10 Abs. 5 EStG 1988. Dementsprechend stellt sie keinen…
…die nach dem 31. Dezember 2004 aufgedeckt werden, und zwar auch dann, wenn Anlagevermögen infolge höherer Gewalt, durch behördlichen Eingriff oder zur Vermeidung eines solchen aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Bis zum 31. Dezember 2004 aufgedeckte stille Reserven bleiben bei Körperschaften weiterhin übertragbar. Beispiel: Eine Körperschaft…
…kurzfristig aus transporttechnischen Gründen zulässig. In Fällen höherer Gewalt (zB Hoch- oder Niedrigwasser) kann die Frist um die Dauer des Ereignisses verlängert werden. Die Unmittelbarkeit ist im Falle der Kontrolle an Hand der Unterlagen im Zusammenhang mit der Lieferung zu überprüfen. Insbesondere sind im Rahmen…
…oder die vorübergehende Entnahme von Waren aus dem Zolllager, um diese einem Kunden vorzuführen. Das vorübergehende Entfernen bedarf, außer bei höherer Gewalt, einer vorherigen Bewilligung durch die Zollbehörden. In der Bewilligung für das Zolllager sind auch die Details für das bewilligte vorübergehende Entfernen festzulegen. Die…
…Die Fristen der Absätze 1, 2 und 3 für die buchmäßige Erfassung gelten nicht bei unvorhersehbaren Ereignissen oder im Falle höherer Gewalt. (6) Die buchmäßige Erfassung kann in dem Fall nach Artikel 102 Absatz 3 Unterabsatz 2 so lange aufgeschoben werden, bis die Mitteilung der…
…Gebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs sowie Finanzierungskosten. Lediglich Schäden auf Grund höherer Gewalt (zB Unfallkosten) können allenfalls zusätzlich geltend gemacht werden (siehe auch LStR 2002 Rz 372 ff). Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen…
…Ausführer (im Falle der Erklärung auf der Rechnung, Erklärung auf der Rechnung MED oder des Formblattes EUR.2) gültig und müssen den Zollbehörden des Einfuhrlandes auch grundsätzlich innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Wenn der Anmelder nachweist, dass die Frist aus Gründen höherer Gewalt oder wegen…
…grundsätzlich die Nämlichkeit zwischen den gestellten Waren und dem Präferenznachweis nicht gegeben. Tolerierbar wären Fehlmengen nur nach entsprechender Nachweisführung durch den Importeur, wie zB im Falle von Diebstahl oder höherer Gewalt, zulässig. 3.3. Kodierung in der Zollanmeldung Präferenznachweise sind in der Zollanmeldung in codierter…
…bei Autofahrerklubs (zB ÖAMTC, ARBÖ), Finanzierungskosten. 5.9.18.3a Schäden auf Grund höherer Gewalt Rz 373: Zusätzlich zu den Sätzen des § 26 Z 4 lit. a EStG 1988 können Schäden auf Grund höherer Gewalt (insbesondere Reparaturaufwand nach Unfall oder Steinschlag), die sich im Rahmen…
…steuerfreien Rücklage (Übertragungsrücklage) zugeführt werden. Diese Rücklage kann innerhalb von 12 Monaten (Stichtagsprinzip) ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagevermögen (bei höherer Gewalt und behördlichem Eingriff sowie bei Übertragung auf Herstellungskosten von Gebäuden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung innerhalb von…
…wenn der Antragsteller nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses (Zufalls) oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Der Antrag ist in diesem Fall zu stellen, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist. (6) Eine Erstattung oder ein Erlass ist auch von Amts wegen…