101.6. Neue Fahrzeuge; verbrauchsteuerpflichtige Waren Rz 3643: Rechtslage bis 31. Dezember 2007 Verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Art. 1 Abs. 6 UStG 1994 sind Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Erwerbsschwellenregelung findet auf den Erwerb dieser Waren und auf den Erwerb neuer Fahrzeuge…
A.3.6.2.2.2. Eigenimport Rz 256: In Fällen des Eigenimports eines Kraftfahrzeuges hat der Mensch mit Behinderung, auf den bzw. für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, die vorstehenden Voraussetzungen (siehe Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist…
B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…
B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991) B.1.2.1. Allgemein Rz 411: Gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Ob ein…
B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung Rz 536: Die zolltarifarische Einreihung ist die einzige maßgebliche Grundlage für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 NoVAG 1991 vorliegt. Bei Zollsachverhalten führt sie die Zollbehörde primär mittels Annahme der (in der Regel einen…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991) B.1.3.2.1. Allgemeines Rz 425: Hierunter fällt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2…
…94/16/0156). B.5.3.2. Fahrzeugimport aus dem EU-Raum Rz 807: Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus dem übrigen Unionsgebiet ist der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn ein Gebrauchtfahrzeug durch einen inländischen Nichtunternehmer aus dem EU-Raum erworben wird oder ein Neu…
…Veräußerungen von Kraftfahrzeugen getätigt, handelt es sich nicht um einen befugten Fahrzeughändler. B.5.3.3. Fahrzeugimport aus demeinem Drittland Rz 815: Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Nichtunternehmer im Drittland käuflich erworben, kann grundsätzlich der Kaufpreis als gemeiner Wert herangezogen werden. Die Heranziehung dieser Größe…
…zu verstehen. Ein Händler-Eigenimport liegt hingegen vor, wenn ein Import durch einen anderen Fahrzeughändler als einen Generalimporteuer erfolgt. Fahrzeugimport | Antragsteller | Formular für Antrag auf Freigabe in der GDB | NoVA-Pflicht | USt (EUSt, Erwerbsteuer) für Gebraucht-Kfz | USt (EUSt, Erwerbsteuer…
…nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Zulassung im Inland (Tatbestandsverwirklichung) zu bemessen. Gemeiner Wert (netto): 20.000 € (Näheres zur Bemessungsgrundlage in Fällen des Fahrzeugimportes aus Drittländern siehe Rz 815 f) CO2-Emissionswert (WLTP): nicht bekannt CO2-Emissionswert (NEFZ): 140 g/km Leistung: 110 kW …
…Kundenparkplatz) Fahrzeuge abstellen lässt, dem Normalsteuersatz. Ein "Abstellen von Fahrzeugen" liegt zB auch vor, wenn Fahrzeuge als Umlaufvermögen vom Fahrzeugimporteur vorübergehend auf einem Grundstück abgestellt werden. Tritt das Kriterium des "Abstellens von Fahrzeugen" gänzlich in den Hintergrund, wie zB bei Schauräumen von Autohändlern, Fahrradhändlern usw.…
B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) B.1.3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre…
1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…
B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…
Anlage 1 Ausländische Kraftfahrzeuge, die von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Ausländischen Kraftfahrzeugen ist gemäß § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG 1992 die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuräumen (siehe auch Abschnitt 2.2.): Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen - in alphabetischer Reihenfolge nach den…
Artikel 214 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben an im Zollgebiet der Union ansässige Personen (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Im Zollgebiet der Union ansässige Personen können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch nehmen, sofern eine…
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung Rz 1264: Grundlegende Voraussetzung für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass (überhaupt) noch ein Kraftfahrzeug vorliegt. Da ein Wrack (Vollwrack) jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug beurteilt werden kann, besteht diesbezüglich kein…
B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…