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LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…für die Fahrten zwischen den beiden Mittelpunkten der Tätigkeit zu. Beispiel 3: Ein Arbeitnehmer mit Wohnort Kitzbühel arbeitet täglich in seiner Hauptarbeitsstätte in Wörgl. Fallweise arbeitet er am Nachmittag in der Zweigstelle in Kitzbühel. Da die Fahrtkosten von der Hauptarbeitsstätte (in Wörgl) zur zweiten Arbeitsstätte …

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…3 Reisevergütungen (Fahrtkosten)Tages- und Nächtigungsgelder nach der Legaldefinition§ 26 Z 4 EStG 1988 10.5.1.3.1 AbgrenzungMittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstättenach dem ersten Tatbestand Rz 706715: Zu § 26 Z 4 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof Stellung genommen…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Stammdaten des Arbeitnehmers. Die verwendete Arbeitsstättenadresse entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Das Pendlerpauschale wird für Strecken berücksichtigt, auf denen ein Werkverkehr eingerichtet ist (siehe Rz 750). Das Pendlerpauschale wird trotz Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Das Pendlerpauschale wird nach…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und Normverbrauchsabgabe), maximal 720 Euro anzusetzen, wenn der CO2-Ausstoß des firmeneigenen KFZ den maximalen CO2-Emissionswert nicht übersteigt (siehe nachfolgende Tabelle). Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (VwGH 29.10.2003, 2000/13/0028, VwGH 19.03.2008, 2006/15/0289…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Einzelfahrscheins für eine Dienstreise ist nicht steuerbar. Wird dem Dienstnehmer für dienstliche Zwecke eine Netzkarte zur Verfügung gestellt, die auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und private Fahrten verwendet werden kann, dann ist kein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen, wenn die Voraussetzungen für ein Öffi…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Fall als Werbungskosten nur die darauf entfallenden tatsächlich geleisteten Kosten geltend gemacht werden können (Belegnachweis). Die auf Privatfahrten entfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sind auszuscheiden. Es steht aber jedenfalls das amtliche Kilometergeld für bis zu 30.000 Kilometer zu. …

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Über den Normalfall hinaus werden Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…§ 26 Z 5 EStG 1988 - Sachbezug - Werkverkehr (Rz 184) (1994) Der Betrieb stellt einigen Mitarbeitern für die gemeinsamen täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen firmeneigenen Pkw zur Verfügung. Folgt man den LStR, liegt hinsichtlich der betroffenen Arbeitnehmer Werkverkehr vor. Folgt man hingegen dem Erkenntnis…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Ad 3. Die Häufigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz hat grundsätzlich keine unmittelbare Bedeutung. Hält sich der Dienstnehmer jedoch häufig am Sitz der Firma auf, ist dies allerdings ein Hinweis, dass sehr wohl eine Arbeitsstätte am Sitz der Firma gegeben ist. Ad 4. Pauschale…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des Unfallgegners, eigene Kaskoversicherung) gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten (siehe Rz 354 ff) sowie auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben. Rz 374: Führt die berufliche Verwendung zu einem Totalschaden bzw. zu einer beträchtlichen Wertminderung, so kann…

LStR 2002 Rz 267–2685.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel Rz 267: Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Der Ausschluss stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken…

LStR 2002 Rz 204–2074.2.6 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads (§ 4b der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… 4b. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Sachbezugswert von Null ist…

LStR 2002 Rz 2074.2.6a Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge (§ 4c der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 4 Abs. 1 Z 3 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, gilt Folgendes: 1.Für das unentgeltliche Aufladen dieses Kraftfahrzeuges beim Arbeitgeber ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. 2.Ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das…

LStR 2002 Rz 2715.4.7 Pendlerpauschale bei Werkverkehr und bei Zahlung des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…und Arbeitsstätte nur den Selbstbehalt für jedes Lehrjahr (§ 30j Abs. 1 lit. b FLAG 1967) zu leisten haben, liegt kein Werkverkehr vor. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Berufsschule gelten im Hinblick auf die Regelung in § 9 Abs. 5 Berufsausbildungsgesetz (BAG) als Fahrten zwischen Wohnung…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…stellt daher keinen Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung ist nicht steuerbar. Die Überlassung eines derartigen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Privatfahrten unterliegt ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. 12.2.5.2. Kreis der betroffenen Fahrzeuge Rz 1932: Das Vorliegen…

LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

… 2 Abs. 4 der Pendlerverordnung die für den Kalendermonat auf das Überwiegen abzustellenArbeitnehmer günstigere Variante zu berücksichtigen. Rz 263: Bei Karenz jeglicher Art (einschließlich Zeiträume mit Beschäftigungsverbot) liegt kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Tätigkeit zu, es sei denn, es liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor (siehe Rz 291 ff). Rz 289: Als Werbungskosten sind Fahrtkosten grundsätzlich - also auch bei Verwendung eines eigenen KFZ - in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 08.10.1998, 97/15…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Urlaubstage vor. Bei Krankheit oder Urlaub im gesamten Lohnzahlungszeitraum sind gemäß LStR 2002 Rz 261 die Verhältnisse des vorangegangenen Lohnzahlungszeitraums maßgebend. Lediglich bei ganzjährigem Krankenstand liegt während des gesamten Kalenderjahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass ganzjährig kein Pendlerpauschale zusteht. Da…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Kilometergelder als Werbungskosten zu? Besucht jemand am Arbeitsort einen Fortbildungskurs, so können daraus in der Regel keine zusätzlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Fortbildung am Arbeitsort geltend gemacht werden. Es entspricht nämlich nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass jemand nach…