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11 Treffer1546 msnur geltende Fassungen
ZK-26308. Anhänge
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…sachlich zuständigen Zollstelle, die auch die Ausgangszollstelle sein kann, 8. aufgrund einer behördlichen Anordnung auf einer vorgegebenen oder der kürzesten Fahrstrecke befördert werden müssen, auch bei der auf dieser Fahrtstrecke zur Außengrenze nächstgelegenen sachlich zuständigen Zollstelle, die auch die Ausgangszollstelle sein kann, durchgeführt werden (zB…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…im betreffenden Ausmaß dann zu, wenn der Arbeitnehmer im Kalendermonat an mindestens elf Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt. Legt der Arbeitnehmer diese einfache Fahrstrecke an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geschaffenen Situation wird auf folgendes Beispiel verwiesen: Fahrt eines niederländischen LKWs: Fahrstrecke - erforderliche Genehmigung Niederlande ---> Deutschland grenzüberschreitende Beförderung: Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates und auch kein langfristig…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…sicher", "EURO V sicher" oder "EURO VI sicher". (4) Die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen muss bei der Einreise so bemessen sein, dass die Zeit für die gesamte Fahrtstrecke im Bundesgebiet einschließlich der damit verbundenen Manipulationen (Be- bzw. Entladung des Fahrzeuges) in die Gültigkeitsdauer fällt. Eine Genehmigung…

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-0420Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…