13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…
1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…
…4/94, BLP Group und BFH 27.1.2011, V R 38/09). Die im Rahmen des Factoring-Geschäftes dem Anschlusskunden verrechneten Gebühren stehen nicht mit der vom Anschlusskunden vorgenommenen Forderungsabtretung an den Factor, sondern mit der sonstigen unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmers im Zusammenhang. Liegt…
…und in den Abrechnungen neben den Factoringgebühren getrennt ein Entgelt für die Vorfinanzierung ausweist (vgl. auch BFH 15.05.2012, XI R 28/10 zum Kauf von Honorarforderungen von Ärzten gegen Verrechnung von Factoringgebühren und Vorfinanzierungszinsen). Die mit der Factoringleistung einhergehende Kreditgewährung stellt eine unselbständige…
…die darauf gerichtet sind, die Erfüllung einer Geldschuld zu erwirken (EuGH 26.06.2003, Rs C-305/01, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH). Die Einziehung kann sich auch auf Forderungen beziehen, die noch nicht fällig sind, und muss nicht die Ergreifung von Zwangsmaßnahmen zum Zweck der…
…I Nr. 75/1999), so unterliegen diese Zahlungen als echte Subvention nicht der Umsatzsteuer. Kauft ein Factor Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos auf und berechnet er dafür seinen Kunden Gebühren, übt er damit eine steuerbare Tätigkeit aus. Diese Tätigkeit stellt eine Einziehung von Forderungen dar…
…einer Forderung (Factoring) Rz 2336: Beim Verkauf einer Forderung (Factoring) ist zwischen echtem und unechtem Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring scheidet die Forderung aus der Bilanz gegen Vereinnahmung eines Kaufpreises aus. Die Factorbank übernimmt das Risiko der Einbringlichkeit. Das unechte Factoring wird als Kreditgeschäft…
…durch den Unternehmer an einen "Factor" (Zessionar) bezeichnet. Je nach der inhaltlichen Ausgestaltung ist dies eine bloß treuhändige Abtretung (Inkassozession), die den Zweck hat, dem Unternehmer die Mahnung und Eintreibung der Forderungen abzunehmen oder ein echter Forderungskauf. Übernimmt der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des…
…einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG…
…GebG (einschließlich Sicherungszessionen), die als Nebengeschäft zur Sicherung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte…
… 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG gebührenfreien Wohnungsmietverträgen (siehe Rz 1353 ff) abgegeben werden. Rz 1433: Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines…
…gelten Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen nach dem BMSVG als Kreditinstitute. 27.10.5.3. Zessionen zu Factoringverträgen Rz 1605: Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages jeglicher Art unterliegen nicht der Gebühr. Dies gilt unabhängig davon, ob der Factoringvertrag mit einem Kreditinstitut iSd § 1 Abs…
…stellen Passiveinkünfte im Sinne der Bestimmung dar. Rz 1248at: Der Auffangtatbestand für Einkünfte aus anderen finanziellen Tätigkeiten erfasst etwa Einkünfte aus kurzfristigen, insbesondere spekulativen Kapitalveranlagungen im Finanzumlaufvermögen sowie Einkünfte aus echtem Factoring einer Körperschaft. 17.2.7 Einkünfte aus Abrechnungsunternehmen Rz 1248au: Gemäß § 10a Abs…
…zu den zollwertrechtlich zu bewertenden Waren fehlt. Nach Art. 136 Abs. 1 zweiter Satz UZK-IA ist die Art Berechnung der Lizenzgebühr nicht der entscheidenden Faktor. Erfolgt die Berechnung der Lizenzgebühren auf der Grundlage von Weiterverkaufspreisen, kann die "Zuordnungsfiktion" wie im Falle von Einfuhrpreisen nicht…
…45 nm zu erzeugen. Technische Anmerkung: Die ,kleinste auflösbare Strukturbreite' KAS wird berechnet nach der Formel: MRF = (an exposure ligth source wavelenth in mm) x (K factor) / numerical aperture wobei K = 0,35 c) Anlagen, besonders konstruiert für die Maskenherstellung unter die…
…| 23.01.2006 | Deutschland | Betriebsstättengewinnermittlung, Markterschließung | Rz 342 | EAS 2739 | 26.06.2006 | - | Nichtanerkennung einer Factoring-Vereinbarung | Rz 132 | EAS 2837 | 23.03.2007 | Deutschland | Anwendung Kostenaufschlagsmethode, Umsatzmarge | - | EAS 2860…
…Holding (lenkende und leitende "echte Factoring-Gesellschaft. Bei geschäftsleitenden Holdinggesellschaften ist grundsätzlich zu überprüfen, ob passive Einkünfte erzielt werden; von einer generellen Unschädlichkeit ihrer Tätigkeit") ist nicht auszugehen. Jedoch werden die Einkünfte aus der lenkenden oder eine echte Factoring-Gesellschaftleitenden Tätigkeit idR als unschädlich zu…
…gesetzliche Verzugszinsen. Rz 1309ba: Aufwendungen im Zusammenhang mit unechtem Factoring und unechter Forfaitierung sind vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst; das ist dann der Fall, wenn der Zessionar nicht das Ausfallsrisiko der Forderung übernimmt (zum echten Factoring und zur echten Forfaitierung siehe Rz 1309bh)…
…Rz 1309bh: Aufwendungen im Zusammenhang mit echtem Factoring und echter Forfaitierung sind nicht vom Zinsbegriff erfasst; das ist der Fall, wenn das Ausfallrisiko der Forderung auf den Zessionar übergeht (zur Abgrenzung zum unter die Zinsschranke fallenden unechten Factoring und zur unechten Forfaitierung siehe Rz 1309ba…