…Zweifel über eine Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen (dies kann beispielsweise bei vorläufiger Annahme von Liebhaberei der Fall sein), sind im Interesse der Abgabenerhebung (weiterhin) AufschreibungenAufzeichnungen zu führen. Rz 201: Nach § 132 Abs. 1 BAO sind Bücher, Aufzeichnungen sowie dazu gehörige Belege über…
…begünstigungsschädlichen Betriebe (vorausgesetzt, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor), unabhängig von der Tatsache, dass es sich um eine Summe sachlich selbstständiger Betriebe handelt, für Zwecke der Führung von Aufzeichnungen und der Gewinnermittlung zusammenzufassen. Die Gewinnermittlungsart dieser zusammengefassten Betriebe richtet sich nach dem Betrieb, der zur "höchstrangigen…
…Die Abgabenbemessungsgrundlagen sind dann erforderlichenfalls zu schätzen (VwGH 27.7.1994, 91/13/0222, 92/13/0203). Ergibt sich aus den vom Rechtsträger für Vereinszwecke geführten Aufzeichnungen hingegen bereits ein ausreichendes Bild über die Besteuerungsgrundlagen, kann die gesonderte Führung von Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke entfallen.
…Auch die Führung von Aufzeichnungen für andere als steuerliche Zwecke, wie zur Vorlage bei Banken, Subventionsgebern, Verpächtern und anderen Adressaten, ist solange unschädlich, als sie nicht mit einer freiwilligen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 verbunden ist. 11.4.3.2 Nichtüberschreiten von Umsatzgrenzen…
…entfällt sowohl die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen als auch die Aufbewahrungspflicht der dazugehörenden Belege nach § 132 BAO. Dies gilt nicht für jene Belege, die die Grundlage für Eintragungen in das Wareneingangsbuch darstellen (zur vereinfachten Führung des Wareneingangsbuches nach den Verordnungen betreffend Gastgewerbe und Lebensmitteleinzel…
…auch der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die am Zolllagerverfahren beteiligt sind) muss geeignete Aufzeichnungen in der von den Zollbehörden genehmigten Form führen. Bei öffentlichen Zolllagern obliegt die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen grundsätzlich dem Bewilligungsinhaber. Sofern es die Überwachungszollstelle im Interesse einer wirksamen…
…die Führung von Aufzeichnungen, die Durchführung von Nachschauen, bzw. abgabenbehördlichen Prüfungen und die Überwachung bei Begünstigten geltenden besonderen Rechtsvorschriften im Anwendungsgebiet sind insbesondere im Abschnitt C des ZollR-DG (§§ 16 bis 35 ZollR-DG) geregelt. Die Durchführung von Nachschauen erfolgt durch die Überwachungszollstelle unter allfälliger…
…Rahmen der vorübergehenden Verwendung ohne ein externes Unionsversandverfahren benützen zu müssen, befördert. In der Vorübergehenden Verwendung ist nur die Führung von Aufzeichnungen über den Ort, wo sich die Ware befindet und den Informationen über die Beförderung erforderlich. 5.2. Beförderungen im Rahmen einer Bewilligung Art…
…Beförderung). In der Endverwendung ist nur die Führung von Aufzeichnungen über den Ort, wo sich die Ware befindet und den Informationen über die Beförderung erforderlich. Der Ort, an dem sich die Waren der Endverwendung befinden, muss anhand der zu führenden Aufzeichnungen jederzeit nachweisbar sein. 4…
…führen, die Angaben über die Art der Schrift, die Gebührenschuldner und den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld enthalten müssen. Rz 74: Der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen wird durch die Führung der in den berufsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Register und Aufzeichnungen entsprochen. 3.1.3.3…
…2. Buchführungssystem Um das Kriterium gemäß Art. 39 Buchstabe b UZK zu erfüllen - ein zufriedenstellendes System der Führung von Geschäftsbüchern und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das angemessene Zollkontrollen ermöglicht - muss der Antragsteller gemäß Artikel 25 UZK-IA folgenden Anforderungen genügen: Er muss ein Buchführungssystem verwenden, das…
…jeweiligen) Empfangsstaates/n zu übersenden. Weiters ist der Zulassungsinhaber zur Führung von Aufzeichnungen über den "vereinfachten" Mineralölversand zu verpflichten, aus den beim Unternehmen aufliegenden Belegen muss hervorgehen, dass die betreffenden Mineralöle in Anwendung der Vereinbarung versandt wurden. Von der Zulassung ist unverzüglich das Zollamt Suben…
…Führung von Aufzeichnungen und abgabenbehördliche Prüfungen Personen, die Zollbefreiungen in Anspruch nehmen, die an ihr Verhalten gebunden sind, müssen alle Belege über die Durchführung des Zollverfahrens sowie ihre diesbezüglichen Bücher und Aufzeichnungen nach einer zeitlichen und sachlichen Ordnung so bezeichnen und sieben Jahre lang aufbewahren…
…bzw. Verfahrensvereinfachungen, die die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen enthalten, und haben sich aus Prüfungsberichten der letzten drei Jahre keine Beanstandungen zum Buchführungssystem oder zur Verwaltung der Beförderungsunterlagen ergeben, kann, sofern keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, von der Erfüllung der Kriterien gemäß Art. 25 Abs. 1…
…2584. Rz 2583: Rechtslage bis 31.12.2015: Die dem buchmäßigen Nachweis dienenden Bücher oder Aufzeichnungen sind im Inland zu führen und mit den dazugehörigen Unterlagen (zB Ausfuhrnachweise im Original) im Inland aufzubewahren. Eine allfällige Bewilligung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland nach …
…13/0156; VwGH 5.10.2023, Ra 2023/13/0060), die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen (zB VwGH 30.5.1989, 89/14/0043), die Erfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (§§ 131b und 132a BAO), die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen (zB VwGH 30.5.1989, 89/14/0043;…
…derartige Einrichtung wird in der Folge als "Einrichtung nach § 131 Abs. 2 und 3 BAO" bezeichnet. 8.Summenbildungen sollen nachvollziehbar sein. 9.Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist…
…auch insgesamt im Rahmen der Erfassung anderer Geschäftsvorfälle, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten. Die äußere Gestaltung dieser Einrichtung liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen. Als mögliche Maßnahme zur Sicherstellung der Überprüfung wird beispielsweise eine Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen in § 131 Abs…
…gelieferten Gegenstände nicht im Rahmen der privaten Lebensführung verwendet werden, und Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung nicht festgehalten und aufgezeichnet werden, gilt die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben (§ 8 der Verordnung). Werden Lebensmittel und…
…sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeitsregel). Dazu ist es notwendig, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig richtig zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen siehe §§ 131 und 132 BAO. 4.1.5.2.2 Materielle…