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5 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eines Abgabenbescheides, der ein bestimmtes Fälligkeitsdatum festlegt, noch vor Eintritt dieser Fälligkeit ein geänderter Bescheid (zB gemäß § 295 Abs. 1 BAO) und wird in diesem Bescheid ohne irgendwelche Differenzierung als Fälligkeit für die gesamte noch nicht entrichtete Abgabe ein neues (späteres) Fälligkeitsdatum festgelegt, so tritt…

EStR 2000 Rz 7725–772829.5.1.1.3 Pauschaler Ansatz der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Lebensversicherung zum Fälligkeitsdatum anstelle der Versicherungsleistung die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Investmentfondsanteile auf sein Depot übertragen, ist als Anschaffungskosten dieser Investmentfondsanteile der gemeine Wert der Versicherungsleistung - und nicht der gemeine Wert der Investmentfondsanteile - zu erfassen. Liegt das Fälligkeitsdatum nach dem 31.12.2010…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…

UZK-DAGruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume 15 01 000 000 Datum und Uhrzeit des voraussichtlichen Abgangs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Keine Änderung der Fälligkeit Rz 24: Abgesehen von dem in Rz 22 erster Satz angeführten Ausnahmefall kann der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt…