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15 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 3 BAO zeitgerechten Ansuchens, frühestens jedoch mit dem Tag, der dem Zahlungstermin folgt; bei diesem Zahlungstermin kann es sich um die Fälligkeit oder um eine gesetzliche oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist handeln. Dies gilt in den Fällen des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO sinngemäß…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Antrag, einer VfGH-Beschwerde oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird weder die Fälligkeit einer Abgabenschuld hinausgeschoben noch eine Zahlungsfrist eingeräumt; ein derartiger Antrag kann auch weder ein Stundungsansuchen ersetzen noch ist er als solches zu werten (VwGH 14.11.1988, 87…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 4 EStG 1988. Eine derartige Herabsetzung lässt die in der Vergangenheit liegende Fälligkeit unberührt; sie führt nach § 45 Abs. 3 EStG 1988 lediglich zu einer Gutschrift. Ebenso liegt keine rückwirkende Zuerkennung einer Zahlungsfrist vor, wenn einem nicht zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterungen stattgegeben wird…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Folge von gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfristen auch wiederholt hinausschiebbar ist. Als Abgabe in diesem Sinn ist jede durch Abgabenart, Erhebungszeitraum sowie gesetzliche oder bescheidabhängige Fälligkeit bestimmte Abgabenschuldigkeit zu verstehen; werden für eine Abgabe mehrere Personen herangezogen, so ist die erste Fälligkeit maßgebend…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ihrer Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) entrichtet ist. Der zweite Säumniszuschlag beträgt 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Während der erste Säumniszuschlag an die Fälligkeit anknüpft, ist für die Verwirkung des zweiten Säumniszuschlages der Ablauf einer nach Maßgabe des § 217 Abs. 4 BAO unterbrechbaren Dreimonatsfrist…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (Fälligkeit oder eine von Gesetzes wegen zustehende oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist) oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…aufzunehmen. Rz 259: In die Ratenbewilligung sollen jene der Höhe nach bescheidmäßig festgesetzten Abgabenschuldigkeiten einbezogen werden, hinsichtlich derer die Zahlungstermine (insbesondere Fälligkeit) in der Laufzeit der Zahlungserleichterung gelegen sind. Insbesondere soll sich die Ratenbewilligung auf Vorauszahlungen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer erstrecken. Rz 260: Allfällige Stundungszinsennachteile…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verbindung mit § 230 Abs. 2 erster Satz BAO, wonach während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen. Rz 478: Wurde einem im Sinne des § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO zeitgerechten Aussetzungsantrag nicht stattgegeben, so bleibt die…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Aussetzungszinsen dar (VwGH 21.7.1998, 98/14/0101). Rz 558: Abgaben, die noch nicht fällig oder wegen einer gesetzlich zustehenden Zahlungsfrist noch nicht zahlbar sind, dürfen in die Bemessungsgrundlagen für die Aussetzungszinsen nicht einbezogen werden. Rz 559: Wird einem Aussetzungsantrag, wenn auch nur teilweise…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO) 1.1. Allgemeines (§ 210 Abs. 1 BAO) Rz 1: Fälligkeit ist die für einen bestimmten Abgabepflichtigen (Selbstschuldner oder Haftenden) kraft Gesetzes oder durch Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid) eingetretene Verpflichtung, eine Abgabe (Abgabenschuldigkeit) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstag…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Bildung einer Wertberichtigung oder in der Form der direkten Abschreibung erfolgen. Wertbestimmend sind Einbringlichkeit (VwGH 12.12.1971, 0285/69), Fälligkeit (VwGH 15.9.1970, 1518/69) und Verzinsung (VwGH 11.4.1978, 2705/78). Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können im Hinblick…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Falle der Globalisierung der buchmäßigen Erfassung nach Maßgabe des Artikels 105 Absatz 1 Unterabsatz 2 wird die Frist so festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält, als er im Falle eines Zahlungsaufschubs nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3) Der Zollschuldner kann in jedem Fall vor Ablauf der ihm eingeräumten Zahlungsfrist den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ganz oder teilweise entrichten.