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5 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Überschuldung, die zusätzlich zu den im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten besteht, eine von ihm behauptete Existenzgefährdung durch Entlassung aus der Gesamtschuld abzuwenden wäre (VwGH 19.12.2002, 99/15/0023). Rz 1806: Beantragt der einzige bisher mit Bescheid in Anspruch genommene Gesamtschuldner eine Nachsicht, so…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert (VwGH 27.4.200021.11.2007, 992007/13/0086/15/0161; VwGH 22.9…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…sowie die Führung des Haushaltes zu übernehmen (VwGH 19.09.1989, 89/14/0023). Dies kann dann der Fall sein, wenn beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen (VwGH 10.9.1987, 87/13/0086; VwGH 2.8.1995…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…wesentlich verschlechtert, dass dem Unternehmen die (volle) Aufrechterhaltung der zugesagten Pensionen auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Pensionsberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann, eine Existenzgefährdung jedoch nicht gegeben ist, oder wenn sich die abgabenrechtlichen Vorschriften betreffend die Bildung von Pensionsrückstellungen so wesentlich ändern, dass…

ZK-42004. Rolle des Konzeptivorganes
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG des Anmelders; ernsthafte Existenzgefährdung des Abgabenschuldners ("persönliche Unbilligkeit) Abgesehen von einer etwaigen Unbilligkeit nach Lage der Sache liegt gemäß § 73 ZollR-DG bei sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben ein besonderer Fall im Sinn des Art. 120 UZK auch dann…