…BGBl. Nr. 318/1969 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.3); Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.7.1967; Bundesgesetz vom 14.12.1977 über die Einräumung von Privilegienzur Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Immunitäten…
…der Erdöl exportierenden Länder), BGBl. Nr. 382/1974, IAEO (Internationale Atomenergiebehörde), BGBl. Nr. 82/1958. Sonstige Staatsverträge (Abkommen, Übereinkommen), Bundesgesetze und Verordnungen (letztere beiden gestützt auf das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977 idgF), wie zB: …
…In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf folgende Bestimmungen der vorerwähnten Abkommen hingewiesen: a)Der Begriff "privater Gebrauch" schließt Personenbeförderungen gegen Entgelt, Entlohnung oder andere materielle Vorteile sowie die gewerbliche oder kommerzielle Güterbeförderung gegen oder ohne Entgelt aus (Artikel 1 lit. b des ECE-Abkommens, BGBl…
…gilt Abschnitt 3.5. 3.10.2. Verbindungsbüro (1) Rechtsgrundlage ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationalen Finanz-Corporation und der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur über die Einrichtung von Verbindungsbüros in Wien, BGBl. III Nr…
2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…
…Amtssitzabkommens Bedacht zu nehmen (siehe Rz 335). Im Folgenden wird der "übliche" Privilegienumfang am Beispiel des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO), BGBl. III Nr…
…gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Hinweise: Keine Abkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist entweder ein Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen, gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr…
2.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz (1) Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre. (2) "Vertragsstaat" ist…
…die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen bilateralen Vereinbarungen festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (siehe Abschnitt 2.2.2). Mitzuführen sind die…
…Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2…
…teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3…
…die drei dazugehörigen Übereinkünfte, ABl. L 2025/797 vom 24.4.2025. Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 225/2025 vom 19. September 2025 Änderung von Protokoll 4 zum EWR-Abkommen über die Ursprungsregeln, veröffentlicht im ABl. Reihe L 2026/41 vom 15.1.2026.
…angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3…
…nicht gedeckt. Europäische Freihandels - Assoziation Gemäß Art. 13 lit. b des am 28. Juli 1960 unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels - Assoziation, BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit…
…Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 - erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. -Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011), BGBl. II Nr…
…Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr mit in Österreich, in EU oder in EWR-Staaten oder in Drittstaaten zugelassenen Kraftfahrzeugen zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind 1.das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG), BGBl. I Nr. 203/1999; 2…
…Rechtsgrundlage dafür nennen. Dazu reicht es jedoch aus, wenn durch die Angaben das betreffende Abkommen einwandfrei identifiziert (beispielsweise "Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen" oder einfach nur "UN-Privilegienabkommen"; Achtung: nicht zu verwechseln mit den Privilegien gemäß einem Amtssitzabkommen, siehe Abschnitt 11…
…zB anlässlich der Reise einer Delegation von EU-Parlamentariern, werden zeitlich wohl nur kurzfristig sein und daher in der Regel das Besteuerungsrecht Österreichs nicht beschränken. Somit sind die Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien (BGBl. Nr. 415/1973 - DBA - Belgien) und Frankreich (BGBl. Nr. 613/1994 - DBA - Frankreich…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 und des Interbus-Übereinkommens dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…
…ABl. EG Nr. L 321 vom 26.11.2002 S. 13; 3.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, ABl. EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91, 4.bilaterale Vereinbarungen…