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12 Treffer1665 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…12.1990, 89/13/0131). Diese Merkmale liegen, wenn entsprechende vertragliche Rahmenbedingungen bestehen, typischerweise auch bei Lehrenden und Vortragenden an Einrichtungen der Erwachsenenbildung vor. Siehe auch Beispiele Rz 10992. Rz 992a: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…sind (abrufbar auf der Homepage des BMBWF unter "Themen/Hochschule & Universität/Hochschulsystem/Post-sekundäre Hochschuleinrichtungen"), einer aufrechten Zertifizierung als Erwachsenenbildungseinrichtung im Sinne der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…mündlicher oder audiovisueller Form, regelmäßig oder einmalig erfolgt. Zur Ausstellung eines so genannten Spendenbegünstigungsbescheides für KörperschaftenAuch die Förderung der journalistischen Betätigung mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau betreibenunabhängige und gründliche Recherche zu ermöglichen, siehekann EStR 2000 Rz 1332 ffbei fehlender Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützig sein, insbesondere…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den Meldezetteln angebracht werden | Z 21 | Kursbesuchsbestätigungen, die von juristischen Personen iSd § 4 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln ausgestellt werden | Z 22 | Zeugnisse, die von gemäß § 40a KFG 1967 eingerichteten Zulassungsstellen (das sind ermächtigte…

LStR 2002 Rz 1011–101615.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988. Werden sie an anderen Lehrgängen oder an Einrichtungen tätig, die vorwiegend Erwachsenenbildung betreiben, ist nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob ein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 erster und…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zwecke gemäß § 37 BAO (vgl. VereinsR 2001 Rz 28 f, 82 ff). 3.Die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsaufgaben, der Entwicklung und Erschließung der Künste oder von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…den Ehepartner oder eingetragenen Partner sowie für haushaltszugehörigen Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 hat eine Prämienrückforderung zu erfolgen. Als Maßnahmen der Bildung sind alle Berufsausbildungen sowie berufliche Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere aus den Bereichen der Erwachsenenbildung zu verstehen wie z.B. Ausbildungen bei WIFI, BFI…

EStR 2000 Rz 1315–13175.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der begünstigten Rechtsträger darstellenFall, geht der Status als Vorgängerorganisation verloren. Die Empfängerkörperschaften müssen sich im Wesentlichen unmittelbar mitIm Ergebnis ist somit ein nahtloser Übergang der Durchführung von Forschungsaufgaben oderErfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen von der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben iSdVorgängerorganisation auf die aufnehmende § 4a Abs. 2 Z 1…

LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…kommen. Begünstigte Zwecke sind: juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasst sind. Dabei muss es sich grundsätzlich um Publikationen oder Dokumentationen von Forschungs…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…begünstigte Körperschaft kann daher anderen Körperschaftenteilweise oder ausschließlich Mittel für die Vergabe von Stipendien und Preisen für die Verwirklichung zumindest eines der Wissenschaft dienende Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben sowie für damit verbundene wissenschaftliche Publikationen und Dokumentationen zuwendenvon ihr verfolgten begünstigten Zwecke verwenden…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…