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UZK-IAAbschnitt 2 Erstattung und Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Erstattung und Erlass Artikel 172 Antrag auf Erstattung oder Erlass (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) Anträge auf Erstattung oder Erlass sind von der Person einzureichen, die den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag entrichtet hat oder entrichten muss, oder von jeder Person, die in deren…

UZK-IAAnhang 33-07 Europäische Union - Erstattung/Erlass von Abgaben
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Anhang 33-07 Europäische Union - Erstattung/Erlass von Abgaben [Grafik]   (*)Laut Verordnung (EU) 2019/1394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. September 2019, ABl. Nr. L 234 vom 11.09.2019 S. 38   [Grafik]  

UZK-IAArtikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Gestellung der Waren als Voraussetzung für Erstattung oder Erlass (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Erstattung oder Erlass sind an die Gestellung der Waren geknüpft. Können Waren den Zollbehörden nicht gestellt werden, gewährt die entscheidungsbefugte Zollbehörde nur dann eine Erstattung oder einen Erlass…

UZK-IAArtikel 177 Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Erstattung oder Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 177 Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Erstattung oder Erlass (Artikel 116 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Entscheidet die Zollbehörde, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nur erstattet oder erlassen werden können, wenn bestimmte Zollförmlichkeiten erfüllt sind, setzt sie für die Erfüllung dieser Förmlichkeiten eine…

UZK-IAArtikel 176 Erfüllung der Zollförmlichkeiten
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 176 Erfüllung der Zollförmlichkeiten (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ist die Erstattung oder der Erlass an die Erfüllung von Zollförmlichkeiten geknüpft, unterrichtet der Inhaber der Entscheidung über die Erstattung oder den Erlass die nachprüfende Zollstelle, dass er diese Förmlichkeiten erfüllt hat. Ist…

UZK-DAAbschnitt 3 Erstattung und Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Erstattung und Erlass Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften und Verfahren Artikel 92 Antrag auf Erstattung oder Erlass (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a, Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 103 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex ist…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

UZK-IAArtikel 95 Ersatz von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 95 Ersatz von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, der Überwachung einer Zollstelle eines Mitgliedstaats unterstellt, so ersetzt die Zollstelle auf schriftlichen…

UZK-DAArtikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Entscheidung über Erstattung oder Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe kann der betreffenden Person auch mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung mitgeteilt werden…

UZKAbschnitt 3 Erstattung und Erlass
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Abschnitt 3 Erstattung und Erlass Artikel 116 Allgemeine Vorschriften (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge werden unter den in diesem Abschnitt festgelegten Voraussetzungen aus jedem nachstehenden Grund erstattet oder erlassen: a)zu hoch bemessener Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)schadhafte Waren oder Waren, die den Vertragsbedingungen nicht…

UZK-DAAnhang 33-07 Erlass/Erstattung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-07 Erlass/Erstattung Gemeinsame Datenanforderungen (1)Begünstigter (Name und Anschrift) (2)Angabe des betreffenden Artikels des DelR (3)Zollstelle, die die Erstattung oder den Erlass gewährt hat (Bezeichnung und Anschrift) (4)Bezugnahme auf die Entscheidung über die Erstattung/den Erlass (5)Nachprüfende Zollstelle…

UZK-DAArtikel 249 Mittel für die rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 249 Mittel für die rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Wurden Waren ohne eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht, obwohl eine solche Anmeldung erforderlich gewesen wäre, können andere Mittel als die der…

VS-10006.3. Erstattung und Vergütung von Verbrauchsteuern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.3. Erstattung und Vergütung von Verbrauchsteuern 6.3.1. Unterscheidung Erstattung/Vergütung/Erlass In bestimmten Fällen ist für nachweislich versteuerte vstW eine Entlastung von der jeweiligen Verbrauchsteuer vorgesehen. Die nationalen VSt-Ges differenzieren zwischen Erstattung und Vergütung. Die Erstattung ist die Rückzahlung eines entrichteten…

UZK-IAArtikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, der Überwachung einer Zollstelle eines Mitgliedstaats unterstellt, so kann der Wiederversender die ursprüngliche Erklärung zum Ursprung durch eine oder…

UZK-IAAnhang 22-20 Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-20 Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung 1.Wird eine Erklärung zum Ursprung ersetzt, so gibt der Wiederversender auf der ursprünglichen Erklärung zum Ursprung Folgendes an: a)die Angaben der Ersatzerklärung(en), b)seinen Namen und seine Anschrift, c)den oder…

MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

7.26. MO26 NA I-Waren 7.26.1. VO 2185/87 - Einfuhr bestimmter Waren - Rückzahlung der Ausfuhrerstattungentfällt Verordnung (EWG) Nr. 2185/87 der Kommission über die Rückzahlung der Erstattungen, die bei der Ausfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Form von in Anhang I des…

AD-70012.7. Erstattung
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

2.7. Erstattung 2.7.1. Antrag bezüglich Dumpingspanne (1) Ein Einführer kann die Erstattung der erhobenen Ausgleichszölle beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die Höhe der anfechtbaren Subventionen, auf deren Grundlage die Ausgleichszölle entrichtet wurden, beseitigt oder soweit verringert worden ist, dass sie niedriger als…

UZK-IAArtikel 69 Ersatz von außerhalb des Rahmens des APS der Union ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsdokumenten
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

Artikel 69 Ersatz von außerhalb des Rahmens des APS der Union ausgestellten oder ausgefertigten PräferenzursprungsnachweisenUrsprungsdokumenten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Wurden Ursprungserzeugnisse, für die ein PräferenzursprungsnachweisUrsprungsdokument vorliegt, derdas zuvor für die Zwecke einer anderen Zollpräferenzmaßnahme nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe d oder…

UZK-IAArtikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Ist die Erstattung oder der Erlass an die Zerstörung bzw. Vernichtung, die Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder die Überführung in ein besonderes Zollverfahren oder die Ausfuhr der Waren geknüpft, doch sind die…

UZKArtikel 123 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 123 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)für Erstattung und Erlass nach Artikel 116, b)für die Unterrichtung der Kommission nach Artikel 121 Absatz 4 und die Übermittlung der Angaben. Diese Durchführungsrechtsakte werden…