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9 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1129–113220.3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Zahlt ein Arbeitgeber höhere Bezüge als die in der maßgebenden lohngestaltenden Vorschrift vorgesehenen Mindestlöhne, werden Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen grundsätzlich insoweit als angemessen anzusehen sein, als die Zulage im selben Ausmaß erhöht wird, wie der Lohn. Beispiel 1: Der kollektivvertragliche Bruttomonatslohn eines Transportarbeiters beträgt 1…

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers oder seiner Kleidung bewirken (§ 68 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988) oder im Vergleich zu den allgemein üblichen inländischen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen (§ 68 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988) oder infolge der schädlichen Einwirkungen von…

LStR 2002 Rz 1127–112820.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz 1128: Der Freibetrag steht…

LStR 2002 Rz 1135–113920.3.3 Erschwerniszulagen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…ist nicht begünstigt (VwGH 18.10.1988, 87/14/0100). Autobuslenker: Aus der Lenkung und Betreuung überlanger Fahrzeuge (mehr als 10,90 m) ergibt sich eine außerordentliche Erschwernis im Vergleich zur Tätigkeit von Autobuslenkern im Allgemeinen (VwGH 5.10.1993, 93/14/0101). Vergleichsgruppe Arzt…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…grundsätzlich zur Gänze steuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn sie aus öffentlichen Kassen anfallen. Sofern diese Beträge dem Grunde nach Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen darstellen, sind sie gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 im Rahmen des vorgesehenen Höchstbetrages steuerfrei (siehe Rz 1127 f). Durchlaufende Gelder…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…15 EStG 1988, Teile von Reisekostenentschädigungen, soweit sie die Sätze des § 26 EStG 1988 übersteigen (VwGH 28.9.1994, 91/13/0081), Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsentlohnung sowie die Zuschläge für derartige Arbeiten gemäß § 68 Abs…

LStR 2002 Rz 1227–122831.4 Begünstigte Auslandsbezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und Z 11 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Wurden während der Zeit der Auslandstätigkeit auch steuerfreie Bezüge ausgezahlt, die gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei sind (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, steuerfreie Überstundenzuschläge), sind diese unter der Kennzahl 215 einzutragen. Diesfalls vermindert sich der Unterschiedsbetrag zwischen den Bruttobezügen und den in der Spalte Auslandstätigkeit gemäß…

LStR 2002 Rz 11126–1116342.5.14 § 68 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

…und der Flugerfahrung des einzelnen Arbeitnehmers orientiert. Abgegolten werden damit eventuelle Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeits-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen. Diese pauschale Flugzulage beträgt im Einzelfall mehr als 60% des Grundgehalts (zB Nachtarbeit 20%, Samstagsarbeit 7%, Sonntagarbeit 14% und allgemeine Berufserschwernisse 25%). Ist diese Flugzulage gemäß § 68 Abs…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…des § 26 Z 4 EStG 1988. Ebenso fehlt eine entsprechende kollektivvertragliche Regelung für die steuerfreie Gewährung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen. Wie ist im Falle der Auszahlung derartiger Bezüge vorzugehen? Die Ausgliederung der Universitäten zum 1. Jänner 2004 ist im Universitätsgesetz 2002 geregelt. Der Abschluss…