Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…
2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…
2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…
Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…
Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…
Artikel 261 Standardaustausch (1) Im Standardaustausch kann ein eingeführtes Erzeugnis (''Ersatzerzeugnis'') nach den Absätzen 2 bis 5 an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. (2) Die Zollbehörden bewilligen den Standardaustausch auf Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der…
…kann, wie zB Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die vor dem 01.01.1984 in Schilling oder Euro bzw. vor dem 01.01.1989 in anderer Währung als Schilling oder Euro begeben wurden. Rz 98: Der Zwischenbesteuerung unterliegen auch die Ersatztatbestände des § 93 Abs. 4 Z 1…
3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
Artikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 Absätze 1 und 2 und Artikel 223 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Für die Zwecke der Erteilung einer Bewilligung gemäß Artikel 223 Absatz 2 des Zollkodex ist es nicht von Bedeutung, ob die Ersatzwaren…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll Nr. 1 des Abkommens enthalten. 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung…
2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…
Artikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen (1) Die Zollbehörden bewilligen unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und auf Antrag des Beteiligten die Einfuhr der Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Waren. Bei der vorzeitigen Einfuhr der Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5.1…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
Artikel 35 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge (Artikel 60 des Zollkodex) (1) Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die gleichzeitig mit in den Abschnitten XVI, XVII und XVIII der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren geliefert werden, zu deren normaler Ausrüstung sie gehören, gelten als Waren gleichen Ursprungs wie die…
Anhang 71-04 Besondere Vorschriften für Ersatzwaren I. Zolllagerung, Aktive und Passive Veredelung Konventionell erzeugte Waren und ökologische/biologische Waren Es ist nicht gestattet, ökologische/biologische Waren durch konventionell erzeugte Waren und konventionell erzeugte Waren durch ökologische/biologische Waren zu ersetzen. II. Aktive Veredelung (AV…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…