…dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen. 18.8.3. Belege Rz 2585: Der Buchnachweis ist durch Bücher oder Aufzeichnungen in Verbindung mit den dazugehörenden Belegen zu führen. Eine Belegsammlung reicht für sich allein nicht aus. Beispiel…
…welche Mengen an vstW in den Verwendungsbetrieb aufgenommen wurden im Verwendungsbetrieb verwendet wurden aus dem Verwendungsbetrieb weggebracht wurden 7.2.2.3.5. Versandhändler Versandhändler haben Aufzeichnungen über den Versand zu führen, aus denen hervorgehen muss Name und die Anschrift des/der Empfänger(s) Menge…
…insbesondere die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Durch diese Verpflichtung zur Aufzeichnung wird der Zollbehörde eine effektive Kontrolle über das Verfahren ermöglicht. 2.6.1.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über alle verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen…
…Aufzeichnungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 214 | Art. 178 | - | - Der Bewilligungsinhaber, der Inhaber des Verfahrens und sämtliche Personen, die an der Veredelung beteiligt sind, müssen geeignete Aufzeichnungen in der von den Zollbehörden genehmigten Form…
…dass die AfA - auf Grund des Zusammenhanges mit dem laufenden Betrieb - durch das Betriebsausgabenpauschale konsumiert ist. Dadurch wird aber der für die Ermittlung des Gewinnes aus einer Grundstücksveräußerung erforderliche Buchwert evident gehalten. Rz 4138: Die Verpflichtung, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach der in der Steuererklärung…
…Führung von Büchern und Aufzeichnungen des liefernden Unternehmers als nicht gegeben (§ 8 der Verordnung). Werden Lebensmittel und Getränke - auch in Kleinmengen - im Wege der Beförderung oder Versendung an einen Unternehmer zugestellt, der sie zur Weiterveräußerung einsetzen kann, so besteht die Vermutung, dass die gelieferten Gegenstände…
…Annahme einer Liebhaberei ausgehen, entfalten Rechtswirkungen (grundsätzlich) nur für die betreffenden Jahre. Sie sprechen nicht darüber ab, ob auch in späteren Veranlagungszeiträumen Liebhaberei vorliegt. Solche Bescheide, gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen sind, stellen daher keinen "Freibrief" für das Nichtführen von Büchern und Aufzeichnungen…
…ein begründeter Anlass, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen, wenn die Bemessungsgrundlagen nicht ermittelbar oder berechenbar sind bzw. wenn eine Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht möglich ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn der…
…zu halten sind. Art und Umfang der erforderlichen Hilfsaufzeichnungen sind in der Bewilligung festzuhalten. Diese Genehmigung kann im Zuge der Bewilligungserteilung oder - hinsichtlich einer automatisierten Bestandsführung - generell in Form der "Abnahme" eines DV-gestützten Aufzeichnungsprogrammes durch eine zentrale Stelle erfolgen. Die Aufzeichnungen, das sind Unterlagen…
…Vorlage und, wenn vorhanden, die Nummer des Belegs (etwa Reisepassnummer) hervorgeht. Alle elektronisch gespeicherten Exemplare müssen auf Ersuchen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden können (Sec. VIII Rz 157 CRS-Kommentar). Ein meldendes Finanzinstitut darf eine elektronische Kopie eines Belegs akzeptieren, wenn durch das…
…In diesem Fall gelten die Waren als zum Zeitpunkt ihrer Anschreibung in der Buchführung des Anmelders überlassen. Diese Befreiung kann erteilt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)bei dem Anmelder handelt es sich um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen, b)Art und…
Artikel 104 Buchmäßige Erfassung (1) Die in Artikel 101 genannten Zollbehörden erfassen in ihren Büchern in Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den gemäß dem genannten Artikel festgesetzten zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag. In den in Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Fällen findet Unterabsatz…
2.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 2.7.1 Aufzeichnungspflicht Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im…
…des Kraftfahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der Lieferung, des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung feststellen zu können. Insbesondere in jenen Fällen, in denen nach dem Umbau ein Rückumbau erfolgt, sind die Umbaumaßnahmen im Nachhinein ohne Vorliegen entsprechender Beweisunterlagen nicht nachvollziehbar. Randzahlen 1136 bis 1149: derzeit frei
…notwendiger Aufzeichnungen für Buchführungspflichtige, freiwillig Buchführende und Einnahmen-Ausgaben-Rechner, haben buchführende Land- und Forstwirte gemäß § 125 Abs. 5 BAO in Verbindung mit der Verordnung vom 2.2.1962, BGBl. Nr. 51/1962, folgende Verzeichnisse zu führen: Grundstücks-, Anbau- und Ernteverzeichnis, Vieh- und Naturalienregister. Die…
…dem sich die Waren befinden, und Angaben zur Beförderung der Waren; e)zollrechtlicher Status der Waren; f)Besonderheiten der Behandlung im Sinne des Artikels 147 Absatz 2 des Zollkodex; g)im Falle der Beförderung der in vorübergehender Verwahrung befindlichen Waren zwischen Verwahrungslagern in verschiedenen Mitgliedstaaten…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
…die Zollbehörden lassen es zu, dass der Anmelder einen unmittelbaren elektronischen Zugang zu den in seinen Aufzeichnungen enthaltenen Informationen bietet; d)stellt der Überwachungszollstelle Angaben zu Waren zur Verfügung, die Verboten und Beschränkungen unterliegen; e)hält für die Überwachungszollstelle Unterlagen gemäß Artikel 163 Absatz 2…
…vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht jedoch einer weiteren Verwertung von daraus gewonnenen Erkenntnissen in anderen Verfahren entgegen, es sei denn es liegt eine der Ausnahmen des …
…Bereich des Gebührenrechts eine mechanisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Unterzeichnung als Unterschrift. Mechanisch hergestellt ist zB der Aufdruck einer Namenszugstampiglie, die Beisetzung einer nur den Namen und gar nicht die Unterschrift wiedergebenden Stampiglie, ein durch jede Art von Druck hergestellter Firmenwortlaut…